MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. April 2001 13. Stück

  1. Auflösung der Abteilung "Strahlenphysik" am Institut für Theoretische Physik
  2. Universitätsversammlung - verlängerte Funktionsperiode
  3. Einladung zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
  4. Delegierungen an die Vize-Studiendekane der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TUG
  5. Ergebnis der Wahl eines Institutsvorstand-Stellvertreters für das Forschungsinstitut für Elektronenmikroskopie gem. § 46 UOG 93
  6. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des Vorsitzenden-Stellvertreters der Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften der Fakultät für Bauingenieurwesen gem. § 42 UOG 93
  7. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Berufungskommission zur Besetzung einer Planstelle eines/r Universitätsprofessors/in für Strömungslehre gemäß § 16 UOG 93
  8. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Habilitationskommission zur Durchführung des Habilitationsverfahrens DI Dr. Michael Murkovic
  9. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Habilitationskommission zur Durchführung des Habilitationsverfahrens DI Dr. Eranda Dragoti-Cela
  10. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Habilitationskommission zur Durchführung des Habilitationsverfahrens DI Dr. Clemens Heuberger
  11. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck
  12. Leistungsstipendien für das Studienjahr 2000/2001; Ausschreibung des Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TUG
  13. Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2001; Ausschreibung des Vorsitzenden des Fakultätskollgiums der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TUG
  14. Memorandum über lebenslanges Lernen; Broschüre zum österreichischen Konsultationsprozess
  15. Ausschreibung des Erwin-Wenzl-Preises 2001
  16. Salzburger Förderungspreis für Kinder- und Jugendforschung 2001
  17. CA-Stipendium für Kinder- und Jugendforschung 2001
  18. EU-Programm INCO 2: neue Ausschreibungen
  19. Personalnachrichten
  20. Ausschreibung von Planstellen

 

  1. Auflösung der Abteilung "Strahlenphysik" am Institut für Theoretische Physik

    Die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 18. Mai 1998 eingerichtete Abteilung "Strahlenphysik" am Institut für Theoretische Physik hat der Senat in seiner Sitzung am 26. März 2001 aufgelöst.

    Der Vorsitzende des Senates: KAUTSCH

     

  2. Universitätsversammlung - verlängerte Funktionsperiode

    Auf Grund der Novelle des Universitäts-Organisationsgesetzes (UOG 1993) vom 28. Februar 2001 (BGBl. I Nr. 13/2001) wird die Funktionsperiode der Mitglieder in der Universitätsversammlung der Technischen Universität Graz, die nicht auch Mitglieder des Senates sind, um zwei Jahre, somit bis 30. September 2004, verlängert.

    Der Vorsitzende des Senates und der Universitätsversammlung: KAUTSCH

     

     

  3. Einladung zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

    Wahltermin: Dienstag, 15. Mai 2001, 16.15 Uhr

    Wahlort: Hörsaal P2, Petersgasse 16/EG

    Die Wahl erfolgt für die laufende Funktionsperiode, d.i. bis 30.09.2002.

    Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Puff

     

     

  4. Delegierungen an die Vize-Studiendekane derTechnisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät derTechnischen Universität Graz

    Gemäß § 43 (6) UOG 1993 betraue ich Herrn O. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Herfried Griengl mit Wirksamkeit vom 01.01.2001 mit allen in § 43 (2) UOG aufgezählten Agenden soweit sie die Studienrichtungen Technische Chemie und Erdwissenschaften/Studienzweig Technische Geologie betreffen. Im Falle der Verhinderung von Herrn O. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Griengl fallen diese Agenden an mich zurück.

    Gemäß § 43 (6) UOG 1993 betraue ich Herrn Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Rudolf Heersink mit Wirksamkeit vom 01.01.2001 mit allen in § 43 (2) UOG aufgezählten Agenden soweit sie die Studienrichtung Technische Mathematik und Darstellende Geometrie (Lehramt an höhe-ren Schulen) und im Falle meiner Verhinderung die Studienrichtung Technische Physik be-treffen. Im Falle der Verhinderung von Herrn Univ.-Prof. Dr. Heersink fallen diese Agenden an mich zurück.

    Der Studiendekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät: von der Linden

     

     

  5. Ergebnis der Wahl eines Institutsvorstand-Stellvertreters für das Forschungsinstitut für Elektronenmikroskopie gem. § 46 UOG 93

    In der Wahlversammlung der Institutskonferenz am 21. März 2001 wurde

    Dipl.-Ing. Dr. Gerald Kothleitner

    zum Institutsvorstand-Stellvertreter für die Funktionsperiode, welche mit 30. September 2002, gewählt.

    Der Institutsvorstand: Hofer

     

  6. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des Vorsitzenden-Stellvertreters der Studien-kommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften der Fakultät für Bauingenieurwesen gem. § 42 UOG 93

    Die Studienkommission hat in ihrer Sitzung am 24. November 2000

    O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gernot Beer

    zum Vorsitzenden und

    Ao.Univ.-Prof. Dr. Norbert Bartelme

    zum Vorsitzenden-Stellvertreter für die laufende Funktionsperiode, welche mit 30. September 2002 endet, gewählt.

    Der Vorsitzende-Stellvertreter der Studienkommission: Bartelme

     

     

  7. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Berufungskommission zur Besetzung einer Planstelle eines/r Universitätsprofessors/in für Strömungslehre gemäß § 16 UOG 93

    Die Berufungskommission hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 15.03.2001

    Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Helmut Jaberg

    zum Vorsitzenden gewählt.

    Dekan: Bauer

     

     

  8. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Habilitationskommission zur Durchführung des Habilitationsverfahrens DI Dr. Michael Murkovic

    Die Habilitationskommission hat in ihrer konstituierenden Sitzung vom 26.02.2001

    O.Univ.-Prof. Dr.phil. Werner Pfannhauser

    zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan: Vogler

     

     

  9. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Habilitationskommission zur Durchführung des Habilitationsverfahrens DI Dr. Eranda Dragoti-Cela

    Die Habilitationskommission hat in ihrer konstituierenden Sitzung vom 01.03.2001

    O.Univ.-Prof. Dr.phil. Rainer E. Burkard

    zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan: Vogler

     

     

  10. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Habilitationskommission zur Durchführung des Habilitationsverfahrens DI Dr. Clemens Heuberger

    Die Habilitationskommission hat in ihrer konstituierenden Sitzung vom 01.03.2001

    O.Univ.-Prof. Dr.phil. Rainer E. Burkard

    zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan: Vogler

     

     

  11. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck

    Hiermit wird gemäß § 20 Abs. 1 UniStG bekannt gegeben, dass der Entwurf des Studienplans für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an Universität Innsbruck zur Begutachtung aufliegt.

    Alle Einrichtungen gemäß § 20 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 19. April 2001 eingeladen. Bei Interesse kann der Entwurf des Studienplans Rechtswissenschaften angefordert werden. (Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Innsbruck, Innrain Nr. 52, 6020 Innsbruck). Der Entwurf des Studienplans kann auch über die Internet-Homepage

    http://www.uibk.ac.at/c/c3/studien/entwurf2.html

    abgerufen werden.

    Der Universitätsdirektor: Auer

     

     

  12. Leistungsstipendien für das Studienjahr 2000/2001; Ausschreibung des Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TUG

    Gemäß § 57 Studienförderungsgesetz (StudFG) dienen Leistungsstipendien zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen beim Abschluss eines ordentlichen Studiums oder eines Studien-abschnittes.

    Ein Leistungsstipendiums darf S 10.000,-- nicht unterschreiten und S 20.000,-- nicht überschreiten. Die Zuerkennung entscheidet gem. § 61 (3) StudFG der Studiendekan; auf Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.

    A Voraussetzungen gem. § 60 StudFG sind:

    1. österr. Staatsbürgerschaft oder gem. § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
    2. Absolvierung des Studiums oder des Studienabschnittes zwischen dem 01.10.2000 und 30.09.2001
    3. Absolvierung des ordentlichen Studiums oder des Studienabschnittes innerhalb der Anspruchsdauer gem. § 18 StudFG (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gem. § 19 StudFG (z. B.: Schwangerschaft, Präsenzdienst, usw.)
    4. Notendurchschnitt der maßgeblichen Diplomprüfung oder des Rigorosums von nicht schlechter als 2,0
    5. Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen: Erbringung des Studienerfolgsnachweises und der formalen Unterlagen, wie in Punkt B angeführt.

     

    B Weiters sind vorzulegen:

    1. Studienbuch (Original + Kopie vom zuletzt inskribierten Semester + Kopie des Deckblattes)

    2. Personalblatt, aus dem folgende Daten hervorgehen: Studien- und Heimatanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die Anschrift eines Kontos, auf das das Stipendium überwiesen werden soll.
    3. Studienerfolgsnachweis, erhältlich in der Studienabteilung. Zensuren sind im Zeitraum von 01.10.2000 bis 30.09.2001 anzuführen; getrennt anzuführen sind alle sonstigen Aktivitäten wie: Mitautor wissenschaftlicher Arbeiten, Poster, Tutor- und Vortragstätigkeit.
    4. Diplomprüfungs- oder Rigorosenzeugnis (Original + Kopie(n))
    5. Staatsbürgerschaftsnachweis (Original + Kopie)

    Bei weiteren Anfragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TUG, Petersgasse 16/EG, Di. bis Do. von 10.00 bis 12.00 Uhr oder über E-Mail an Fr. Wischgala ( wischgala@zv.tu-graz.ac.at ).

    Bewerbungen sind bis spätestens

    Donnerstag, 11. Oktober 2001, 12.00 Uhr,

    beim Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät einzureichen.
    Später einlangende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

    Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Puff

     

     

  13. Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2001; Ausschreibung des Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TUG

    Gemäß § 63 Studienförderungsgesetz (StudFG) dienen Förderungsstipendien zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeit und Dissertation) von Studierenden ordentlicher Studien.

    Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr S 10.000,-- nicht unterschreiten und S 50.000,- nicht überschreiten. Die Zuerkennung entscheidet gem. § 67 (2) StudFG der Studiendekan; auf Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.

    A Voraussetzungen gem. § 66 StudFG sind:

    1. österr. Staatsbürgerschaft oder gem. § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
    2. Bewerbung des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan;
      Die Bewerbung hat mittels Personalblatt zu erfolgen, aus dem folgende Daten hervorgehen: Studien- und Heimatanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die Anschrift eines Kontos, auf das das Stipendium überwiesen werden soll.
    3. Vorlage mindestens eines Gutachtens eines habilitierten Universitätslehrers zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
    4. Einhaltung der Anspruchsdauer gem. § 18 StudFG (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gem. § 19 StudFG (z. B.: Schwangerschaft, Präsenzdienst, usw.)
    5. Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen: Erbringung des Studienerfolgsnachweises und der formalen Unterlagen, wie in Punkt B angeführt.

    B Weiters sind vorzulegen:

    1. Studienbuch (Original + Kopie vom zuletzt inskribierten Semester + Kopie des Deckblattes)

    1. Staatsbürgerschaftsnachweis (Original + Kopie)
    2. Studienerfolgsnachweis, erhältlich in der Studienabteilung. Zensuren sind im Zeitraum von

    Einreichtermin:

    Erhebungszeitraum:

    11.05.2001

    01.03.2000 - 28.02.2001

    12.10.2001

    01.10.2000 - 30.09.2001

    anzuführen; getrennt anzuführen sind alle sonstigen Aktivitäten wie: Mitautor wissenschaftlicher Arbeiten, Poster, Tutor- und Vortragstätigkeit.

    Bei weiteren Anfragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TUG, Petersgasse 16/EG, Di. bis Do. von 10.00 bis 12.00 Uhr oder über E-Mail an Fr. Wischgala ( wischgala@zv.tu-graz.ac.at ).

    Bewerbungen sind bis spätestens

    1. TERMIN: 2. TERMIN:
    Donnerstag, 10. Mai 2001, 12.00 Uhr, Donnerstag, 11. Oktober 2001, 12.00 Uhr,

    beim Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät einzureichen.

    später einlangende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

    Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Puff

     

     

  14. Memorandum über lebenslanges Lernen; Broschüre zum österreichischen Konsultationsprozess

    Zur Umsetzung des österreichischen Konsultationsprozesses zum "Memorandum über lebenslanges Lernen" der Europäischen Kommission hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Memorandum publiziert, um es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Broschüre enthält außerdem einen Fragebogen, der die aus österreichischer Sicht wesentlichsten Fragen des Memorandums zusammenfasst, sowie eine Beschreibung der Ziele und des Ablaufs des österreichischen Konsultationsprozesses zum Memorandum.

    Die Broschüre steht in elektronischer Form auf der Web-Site des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

    www.bmbwk.gv.at

    oder

    www.erwachsenenbildung.at

    zur Verfügung.

     

     

  15. Ausschreibung des Erwin-Wenzl-Preises 2001

    Die Intention dieses Preise ist, herausragende wissenschaftliche Leistungen an österreichischen Universitäten und Hochschulen zu prämieren. Dies können sein: Mit "Sehr gut" beurteilte Diplomarbeiten oder Dissertationen; laufende oder bereits abgeschlossene Projekte mit hohem Praxisbezug, die mit einer ausgezeichneten Diplomarbeit oder Dissertation gleichwertig sind. Die Arbeiten dürfen nicht länger als 1 Jahr (gerechnet auf die Preisausschreibung) zurückliegen.

    Zielgruppe: Oberösterreichische Studentinnen/Studenten, die an einer österreichischen oder ausländischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule studieren bzw. studiert haben, sowie österreichische und ausländische Studentinnen/Studenten, die an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule in Oberösterreich studieren bzw. studiert haben. Einreichungen (einschließlich einer Inhaltsangabe und eines kurzen Lebenslaufes) sind bis spätestens 30. Juni 2001 an das Bildungszentrum St. Magdalena, Dr. Erwin Wenzl Haus, Schatzweg 177, A-4040 Linz, einzusenden.

    Die Ausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.

  16. Salzburger Förderungspreis für Kinder- und Jugendforschung 2001

    Um dem zunehmenden Interesse an der Kinder- und Jugendforschung in ihren verschiedenen Bereichen (Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaft, Medizin, Pädagogik u.a.) zusätzlich Impulse zu geben, wurde auf Anregung der Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg ein Salzburger Förderungspreis für Kinder- und Jugendforschung geschaffen, der im Jahr 2001 zum siebten Mal vergeben wird.

    Mit diesem Preis im Gesamtrahmen von öS 70.000,-- sollen Diplomarbeiten, Dissertationen oder Habilitationsschriften von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausgezeichnet werden, die sich mit aktuellen Fragen und Perspektiven im Zusammenhang mit der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen beschäftigen.

    Einreichschluss: 30. April 2001

    Die Richtlinien für den Salzburger Förderungspreis für Kinder- und Jugendforschung und die Bewerbungsunterlagen sind bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg, Strubergasse 4, 5020 Salzburg, Telefon (0662) 430550, Fax: 430590, e-mail: kija@salzburg.co.at, erhältlich.

     

     

  17. CA-Stipendium für Kinder- und Jugendforschung 2001

    Die Creditanstalt AG - Landesdirektion Salzburg finanziert 2001 bereits zum dritten Mal ein Stipendium für Kinder- und Jugendforschung in der Höhe von ATS 50.000,--. Damit sollen Dissertationen gefördert werden, die aufgrund des eingereichten Konzeptes und der Befürwortung durch den/die ausgewählte(n) Betreuer(in) wissenschaftliche Arbeiten erwarten lassen, die

    • aufgrund ihres Praxisbezuges geeignet sind, zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Salzburg beizutragen;
    • Empfehlungen für die konkrete Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Land Salzburg enthalten;
    • sich innovativen Forschungsansätzen verpflichtet fühlen;
    • in Themenstellung und Methodik ein überdurchschnittliches Niveau aufweisen.

    Einreichfrist: 30. April 2001

    Die Einreichungsunterlagen sind erhältlich: Kinder- und Jugendforschung Salzburg, Strubergasse 4, 5020 Salzburg, Tel.: (0662) 430550, Fax: (0662) 430590, e-mail: kija@salzburg.co.at

     

     

  18. EU-Programm INCO 2: neue Ausschreibungen

    Am 15. März hat die Europäische Kommission im Programm INCO 2 drei neue Ausschreibungen zur Kooperation mit dem Westbalkan, mit Entwicklungsstaaten (INCO-DEV) und Mittelmeerstaaten (INCO-MED) sowie für Begleitmaßnahmen veröffentlicht.

    Die Ausschreibung zur Reintegration des Westbalkans bezieht sich auf Teilbereiche aus Gesundheit und Umwelt; Bewerbungsfrist ist der 15. Juni 2001. Im Rahmen von INCO-DEV und INCO-MED können bis 17. September 2001 Anträge gestellt werden. Dies betrifft die Bereiche: Forschungsprojekte, konzertierte Aktionen und Thematische Netzwerke aus den Teilbereichen Politik-, System-, Landwirtschafts- und Umweltforschung, Gesundheit, sozio-ökonomische Modernisierung u. Kultur-erbe.

    Am 9. Mai findet dazu eine Veranstaltung an der Universität für Bodenkultur in Wien statt. Nähere Information ist bei Beatrice Lawal, BIT-Wien, Tel.: 01/5811616-209, e-mail: lawal@bit.ac.at erhältlich.

    Der Universitätsdirektor: Auer

     

     

  19. Personalnachrichten

    Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut EICHLSEDER wurde mit Wirksamkeit vom 1. April 2001 zum Universitätsprofessor für Verbrennungskraftmaschinen am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik ernannt.

    Der Rektor: Hödl

     

     

  20. Ausschreibung von Planstellen

    290.1. Ausschreibung von Planstellen für Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren

    Richtigstellung der Ausschreibung vom 7.3.2001:

     

    An der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz (www.ictas.tu-graz.ac.at) ist am Institut für Chemische Technologie Anorganischer Stoffe die Stelle eines/einer Universitätsprofessors/professorin auf 5 Jahre (Verlängerung nicht ausgeschlossen) für

    Korrosionswissenschaft

    zu besetzen.

    Das Forschungsgebiet der Bewerberin/des Bewerbers soll schwerpunktmäßig im Bereich der elektrochemischen Aspekte der Korrosion liegen, um Synergien mit anderen vorwiegend elektrochemisch orientierten Gruppen des Instituts nutzen zu können.

    In der Lehre soll die zukünftige Stelleninhaberin/der Stelleninhaber das Fach Korrosionswissenschaft möglichst breit vertreten können und auch zur Abhaltung von Servicelehrveranstaltungen bereit sein.

    Die Erfordernisse der Ernennung zur Universitätsprofessorin/zum Universitätsprofessor sind:

    1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung
    2. eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi) oder eine der Lehrbefugnis als Universitätsdozent/dozentin gleichzuwertende wissenschaftliche Befähigung für das Fach, das der zu besetzenden Planstelle entspricht
    3. die pädagogische und didaktische Eignung
    4. die Eignung zur Führung einer Universitätseinrichtung
    5. der Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung

    Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an ihrem Personalstand insbesondere in Leitungsfunktionen an und lädt daher facheinschlägig qualifizierte Wissenschafterinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen.

    Bewerbungen unter Beilage des Lebenslaufes mit Beschreibung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs, der Vortrags- und Lehrtätigkeit sowie des Schriftenverzeichnisses (bitte 5 Publikationen beilegen) müssen bis spätestens

    15. Juni 2001

    beim Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz, Petersgasse 16, A-8010 Graz (fax: +43-316-873-8112) einlangen.

    Der Dekan: Vogler

     

    290.2. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal

    Allgemeine Voraussetzungen:

    1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

    2. Unbescholtenheit

    3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

    Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

    Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

    Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

     

    Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, ab sofort, am Institut für Analytische Chemie, Mikro- und Radiochemie.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Chemie.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Keine

    Ende der Bewerbungsfrist: 25. April 2001

    Der Dekan: Vogler

     

    290.3. Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete

    Allgemeine Voraussetzungen:

    1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

    2. Unbescholtenheit

    3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

    Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

    Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

    Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2, VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4, SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

     

    Rektor

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an die Personalabteilung der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/ADV-Sondervertrag, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 15. Mai 2001, am Zentralen Informatikdienst.

    Aufnahmebedingungen: 7 Jahre EDV-Tätigkeit oder einschlägiges Studium und 2 Jahre EDV-Tätigkeit.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Einschlägige Kenntnisse in Planung und Betrieb von Datennetzwerken, Kommunikationsservern und Informationssystemen; Fähigkeit zur Leitung einer Abteilung.

    Ende der Bewerbungsfrist: 25. April 2001

    Kennzahl: 538/ZID/700/01

    Der Rektor: Hödl

     

    Fakultät für Maschinenbau

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Ulrich Bauer, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v3/2, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. Mai 2001, am Institut für Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene Chemielaborantenlehre.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Beherrschung von Prüfverfahren für Zellstoff und Papier. Mithilfe bei der Betreuung von Studierenden.

    Ende der Bewerbungsfrist: 25. April 2001

    Kennzahl: 539/M/315/01

    Der Dekan: Bauer