Studienjahr 2003/2004  ausgegeben am 2. Juni 2004  17. Stück

  166. Kundmachung über die Wahl des BETRIEBSRATES FÜR DAS ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSPERSONAL der Technischen Universität Graz
   
  167. Kundmachung über die Wahl des JUGENDVERTRAUENSRATES der Technischen Universität Graz
   
  168. Vollmachten gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)
   
  169. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)
   
  170. Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Electrical Process Engineer", "Akademischer Electrical Process Engineer" für den vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, Wien durchgeführten Lehrgang "Electrical Process Engineering"
   
  171. Stellenausschreibung der Technischen Universität Graz




  166.
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Die Wahl des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal der Technischen Universität Graz findet am Mittwoch, dem 16. Juni 2004, im IMEG 140 HS Modul, Inffeldgasse 21A/EG, in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.

In den Betriebsrat sind 10 Mitglieder zu wählen.

Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden von Freitag, 11. Juni 2004, bis Dienstag, 15. Juni 2004, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Büro des Betriebsrates, Mandellstraße 15/I, zur Einsicht aufliegen.

Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenzurlaubs, Leistung des Präsenz- oder Zivildienstes oder Krankheit am Wahltag an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis Dienstag, 8. Juni 2004, 16:00 Uhr, bei der Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen, ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person des/der WählerIn schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am Mittwoch, dem 16. Juni 2004, bis 16:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der/die Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch ist er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zuzulassen, wenn er die ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.

Die Vorsitzende des Wahlvorstandes: Holzer



  167.
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Die Wahl des Jugendvertrauensrates der Technischen Universität Graz findet am Mittwoch, dem 16. Juni 2004, in der Fachbibliothek Chemie I, Petersgasse 12/EG, in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

In den Jugendvertrauensrat sind 2 Mitglieder zu wählen.

Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden von Freitag, 11. Juni 2004, bis Dienstag, 15. Juni 2004, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Büro des Betriebsrates, Mandellstraße 15/I, zur Einsicht aufliegen.

Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenzurlaubs, Leistung des Präsenz- oder Zivildienstes oder Krankheit am Wahltag an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis Dienstag, 8. Juni 2004, 16:00 Uhr, bei der Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen, ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person des/der WählerIn schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am Mittwoch, dem 16. Juni 2004, bis 16:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der/die Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch ist er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zuzulassen, wenn er die ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.

Die Vorsitzende des Wahlvorstandes: Köck



  168.
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Am Institut für Wärmetechnik wurden folgende Personen als Projektleiter bevollmächtigt:



Projektleiter: Projekt:
   
   
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hermann Halozan "SunSorber"
   
Dipl.-Ing. Dr. Ulrich Hohenwarter "BIOCELLUS"
  "Simulation des Fernwärmenetzes Weiz, Aktualisierung"
  "Hydraulische Optimierung des Hochtemperatur-Werksnetzes"
  "Brennstoffzellen-Blockheizkraftwerk für anaerobes Biogas"
  "Messtechnische Begleitung d. Brennstoffzellen-Blockheizkraftwerk"
  "Blockheizkraftwerk mit Brennstoffzelle"
  "CFD-Simulation im Bereich Dampferzeuger"
   
Dipl.-Ing. Friedrich Lettner "Kplus Festbettvergaser"
  "ABC - Gasreinigung"
  "Optimierung des Fernwärmenetzes Güssing"
  Energiesysteme der Zukunft "Anlagensicherheit und Genehmigung von Biomassevergasungsanlagen"
  Energiesysteme der Zukunft "Innovatives System zur dezentralen KWK auf Basis Biomassevergasung mit prozessoptimierter Erzeugung eines teerarmen Produktgases"
   
Dipl.-Ing. Dr. René Rieberer "Kplus - Das virtuelle Fahrzeug (vif)"
   
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Streicher "Simulationen zum Projekt Energiesparen durch Telekommunikation"
  "Heizungssysteme für Niedrigenergiehäuser" Haus der Zukunft
  "Phase Change Materials Slurries" (PAMELA)
  "Sozialer Wohnbau Grünanger" Haus der Zukunft
  "Planungssichtung nach wärmetechnischen Kriterien"
  "ECOCITY"
  "Task 26 Solar Combisystem"
  "Simulationsrechnungen zur Plattenbausanierung"
  "Ertragsberechnung von getesteten Kollektore nach DIN 4757"
  "CoolSan (Sanierung von Bürogebäuden)"
  "Wissenstransfer Gebäudeplanung"
  "IEA Task 32 Fortschrittliche Speichertechnologie für Niedrighäuser"
  "IEA Task 25 Solarthermische Anlagen mit fortschrittlicher Speichertechnologie für Niedrigenergiegebäude"
  "CPH, Cellulose Innendämmung"
  "SHW-Erweiterung um Schwimmbad"
  "Klimanet, Netzwerk solarunterstützte Klimatisierung"
  "Sunny Research - Nachhaltiges Gesamtkonzept für einen mulifunktionalen Gebäudekomplex"
  "Fortschrittlicher Wärmespeicher zur Erhöhung von solarem Deckungsgrad und Kesselnutzungsgrad sowie Emissionverringerung durch verringertes Takten"


Der Insitutsleiter: Brenn


  169.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) >>>Zurück 
 
Am Institut für Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik wurde

Dipl.-Ing. Emil Göttlich

zum Projektleiter für das Projekt "AIDA - Aggressive Intermediate Duct Aerodynamics for Competitive and Environmentally Friendly Jet Engines" bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Heitmeir



  170.
Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Electrical Process Engineer", "Akademischer Electrical Process Engineer" für den vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, Wien durchgeführten Lehrgang "Electrical Process Engineering" >>>Zurück 
 
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.305/340-VII/6/2003 vom 18. Mai 2004 den Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Electrical Process Engineer", "Akademischer Electrical Process Engineer" für den vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, Wien durchgeführten Lehrgang "Electrical Process Engineering", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 20. Juni 2004, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Abteilung Studienservice (GZ 404/1/2004-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Vizerektor für Lehre und Studien: Cerjak


  171.
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171.1 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Allgemeine Voraussetzungen:
1. Unbescholtenheit
2. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen.
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden abgeschlossenen Universitätsstudiums
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Aufgrund des Frauenförderungsplanes der Technischen Universität Graz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Dabei gilt: Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes, solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten an der Technischen Universität Graz mindestens 40% beträgt.
Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit gelangen folgende Stellen zur Ausschreibung:



Fakultät für Architektur

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Architektur, VProf. dipl.Arch. ETH Urs Leonhard Hirschberg, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer wissenschaftlichen Assistenten/Assistentin für 4 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. August 2004, am Institut für Gebäudelehre.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Architekturstudium (TU).
Gewünschte Qualifikationen: Internationale Erfahrung/Tätigkeit auf dem Gebiet der Architektur. Gute Kenntnisse in Entwerfen, Gebäudelehre, didaktisches Geschick und Interesse an der Institutsforschung zum Thema "Architektur und Tourismus". EDV Kompetenz ist erwünscht.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. Juni 2004

Der Dekan: Hirschberg



Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Georg Brasseur, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Stelle eines/einer Universitätsassistenten/Universitätsassistentin für 6 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Juli 2004, am Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes einschlägiges Studium (Telematik, Elektrotechnik, Toningenieur); Doktorat.
Gewünschte Qualifikationen: Teamfähigkeit in der wissenschaftlichen Arbeit und Bereitschaft zu selbständiger Lehre. Erfahrung auf zumindest einem der folgenden Gebiete ist erwünscht: Hochfrequenzmesstechnik; Schaltungstechnik mit Schwerpunkt Hochfrequenzschaltungstechnik; Microcontroller und/oder Signalprozessoren sowie deren Programmierung; Optische Messtechnik. Das Institut fördert selbständiges wissenschaftliches Arbeiten und ermöglicht die Mitarbeit bei Forschungsprojekten mit der Industrie.
Ende der Bewerbungsfrist: 23. Juni 2004

Der Dekan: Brasseur