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Studienjahr 2011/2012 ausgegeben am 25. Mai 2012   16c. Stück, 19. Sondernummer

    
  166.  Kundmachung über die Wahl des BETRIEBSRATES FÜR DAS ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSPERSONAL der Technischen Universität Graz


  166.    
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Die Wahl des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal der Technischen Universität Graz findet am Dienstag, dem 19. Juni 2012,
von 07:30 bis 09:30 im Hörsaal II, Rechbauerstraße 12/KG,
von 10:00 bis 12:00 Uhr, Seminarraum BKEG053, Petersgasse 14/EG, und
von 12:30 bis 14:30 Uhr, Foyer Inffeldgasse 25/D, statt.

In den Betriebsrat sind 12 Mitglieder zu wählen.

Die Liste der Wahlberechtigten und ein Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung liegen im 
Büro des Betriebsrates, Mandellstraße 15/I,
von Freitag, dem 25. Mai 2012 bis Freitag, dem 1. Juni 2012,
in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr zur Einsicht auf.

Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden von
Freitag, 15. Juni 2012, bis Dienstag, 19. Juni 2012,
in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
im Büro des Betriebsrates, Mandellstraße 15/I, zur Einsicht aufliegen.

Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenzurlaubs, Leistung des Präsenz- oder Zivildienstes oder Krankheit am Wahltag an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis Montag, 11. Juni 2012, 12:00 Uhr, bei dem/der Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen, ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person des/der WählerIn schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am Dienstag, 19. Juni 2012, bis 12:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der/die Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch ist er/sie nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zuzulassen, wenn er/sie die ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.

 

Die Vorsitzende des Wahlvorstandes: Gabriele HOFER