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Studienjahr 2015/2016 ausgegeben am 20. April 2016   14. Stück

    
  181. 

Ergebnis der konstituierenden Sitzung der Wahlkommission für die Wahl des Senates für die Funktionsperiode vom 1.10.2016 bis 30.09.2019

   
  182.  Kundmachung der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Senat für die Funktionsperiode vom 1.10.2016 bis 30.9.2019
   
  183.  Geschäftsordnung des NAWI Graz Steering Committee
   
  184. 

Satzungsteil „Studienrecht“

   
  185.    Leistungsstipendium für das Studienjahr 2015/2016 der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik; Ausschreibung
   
  186.  Förderungsstipendium für das Kalenderjahr 2016 der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik; Ausschreibung
   
  187.  Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Angewandte Informatik"
   
  188.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Maschinenelemente und Entwicklungsmethodik
   
  189.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
   
  190.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektrische Anlagen
   
  191.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Signalverarbeitung und Sprachkommunikation
   
  192.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Informatik
   
  193.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Hochfrequenztechnik
   
  194.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Diskrete Mathematik
   
  195.  Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wissenstechnologien
   
  196.  Stellenausschreibungen der TU Graz
   
  197.  Stellenausschreibungen der TU Graz - Institut für Fertigungstechnik



  181.  
Ergebnis der konstituierenden Sitzung der Wahlkommission für die Wahl des Senates für die Funktionsperiode vom 1.10.2016 bis 30.09.2019 >>>Zurück 
 

In der konstituierenden Sitzung der Wahlkommission für die Wahl des Senates (Funktionsperiode 1.10.2016 bis 30.09.2019) wurde am 8. April 2016 zum Vorsitzenden bzw. zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt:

Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Martin Schanz
Stellvertreter: Eduard Dorner
Schriftführerin: Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Evelyn Krall

Ersatzmitglieder:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Katrin Ellermann
Gabriele Hofer
Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Jörg Schröttner

Der Rektor: Kainz



  182. 
Kundmachung der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Senat für die Funktionsperiode vom 1.10.2016 bis 30.9.2019 >>>Zurück 
 

Die Mitglieder der im Senat vertretenen Personengruppen (§ 25 Abs. 4, Z 1-3 UG 2002) sind aufgrund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen.

Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag den in § 25 Abs. 4 Z1-3 UG 2002 genannten Personengruppen angehören. Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechtes ist der 20. April 2016 (Tag der Ausschreibung der Wahl).

 

Wahltermin:     Mittwoch, 29. Juni 2016
Wahlzeit:         8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Wahlort:           Aula der TU Graz, Rechbauerstraße 12/I

 

Zu wählen sind:

  • 13 Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind.

  • 6 Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb. Den Gewählten muss zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) angehören.
  • 1 Vertreterin oder Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt vom 26. April bis 2. Mai 2016, von 8:00 bis 12:00 Uhr, in der Organisationseinheit Recht und Zentrale Services (Rechtsabteilung), Kopernikusgasse 24/1. Stock, Tür Nr.: NT 01 106, zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten sowie für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis auf.

Wahlvorschläge müssen längstens 30 Arbeitstage vor dem Wahltag, das ist der 17. Mai 2016, bis 12:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission (Postadresse: Büro des Senates, Rechbauerstraße 12/I), eingelangt sein; widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jeder Wahlvorschlag ist unter Beifügung einer schriftlichen Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber einzubringen und hat eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigen zu benennen; andernfalls gilt die jeweils erstgereihte Person auf diesem Wahlvorschlag als Zustellungsbevollmächtigte bzw. Zustellungsbevollmächtigter.

Ein Wahlvorschlag hat mindestens eine um zwei Personen erhöhte Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter gem. § 25 Abs. 3 UG 2002 zu enthalten. Die Wahlkommission hat Personen, die auf mehr als einem Wahlvorschlag kandidieren, von allen Wahlvorschlägen zu streichen.

Spätestens fünf Arbeitstage vor der Wahl hat die Wahlkommission die Wahlvorschläge in geeigneter Weise auf elektronischem oder postalischem Wege über die Personalabteilung unter nochmaligem Hinweis auf Wahlort und Wahlzeit kundzumachen. Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge von 22. bis 24. Juni 2016, von 8:00 bis 12:00 Uhr, in der Organisationseinheit Recht und Zentrale Services (Rechtsabteilung), Rechbauerstraße 12/EG, möglich.

Die Wahl wird durch persönliche Abgabe des Stimmzettels am Wahlort vorgenommen. Die Wählerin bzw. der Wähler kann ihre bzw. seine Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben.

 

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Martin Schanz



  183.     
Geschäftsordnung des NAWI Graz Steering Committee >>>Zurück 
 

Das Rektorat beschließt die Geschäftsordnung des NAWI Graz Steering Committee - download pdf-file.

Der Rektor: Kainz



  184.   
Satzungsteil „Studienrecht“ >>>Zurück 
 

Der Senat hat in der Sitzung am 11. April 2016 den Satzungsteil „Studienrecht“ beschlossen – download pdf-file.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  185.   
Leistungsstipendium für das Studienjahr 2015/2016 der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik; Ausschreibung >>>Zurück 
 

Die Ausschreibung kann hier abgerufen werden - download pdf-file.

Die Studiendekane: Schichler, Graber, Koudelka



  186.   
Förderungsstipendium für das Kalenderjahr 2016 der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik; Ausschreibung >>>Zurück 
 

Die Ausschreibung kann hier abgerufen werden - download pdf-file.

Die Studiendekane: Schichler, Graber, Koudelka



  187. 
Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Angewandte Informatik" >>>Zurück 
 

Mit Bescheid vom 8. April 2016 wurde an

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Reinhold Scherer

die Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Angewandte Informatik" verliehen.

Der Rektor: Kainz



  188.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Maschinenelemente und Entwicklungsmethodik >>>Zurück 
 

Am Institut für Maschinenelemente und Entwicklungsmethodik wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Christian Moser


zum Projektleiter für die Projekte 'Wöhlerversuch Stumpfschweißnaht', 'Autofrettage' und 'Pleuel Pulsversuche' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hick



  189. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dipl.-Ing. Jörg Moser


zum Projektleiter für das Projekt '16_IND_SimbaV_P01' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



  190. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektrische Anlagen >>>Zurück 
 

Am Institut für Elektrische Anlagen wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Herwig Renner


zum Projektleiter für das Projekt 'Netze' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Fickert



  191. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Signalverarbeitung und Sprachkommunikation >>>Zurück 
 

Am Institut für Signalverarbeitung und Sprachkommunikation wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Klaus Witrisal


zum Projektleiter für das Projekt '§27Wireless' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Kubin



  192. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Informatik >>>Zurück 
 

Am Institut für Technische Informatik wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Christian Steger


zum Projektleiter für das Projekt 'eRamp' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Römer



  193. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Hochfrequenztechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Hochfrequenztechnik wurde

Dipl.-Ing. Helmut Paulitsch


zum Projektleiter für das Projekt 'R.Ice' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Bösch



  194. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Diskrete Mathematik >>>Zurück 
 

Am Institut für Diskrete Mathematik wurde

Univ.-Prof. Mihyun Kang, Ph.D.


zur Projektleiterin für das Projekt '§27-Projekte allgemein' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Woess



  195. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wissenstechnologien >>>Zurück 
 

Am Institut für Wissenstechnologien wurde

Em.Univ.-Prof. Dr.rer.nat. Dietrich Albert


zum Projektleiter für die Projekte 'NEON' und 'EU - LA4S' bevollmächtigt.

Die Institutsleiterin: Lindstaedt



  196.  
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Insbesondere darf die Entscheidung bei Personalauswahlverfahren nicht zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerber auf Kriterien wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder besondere Bedürfnisse aufgrund einer Behinderung gestützt werden.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.




196.1 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

 

Fakultät für Architektur

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Architektur, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Peters, Rechbauerstraße 12/I, A-8010 Graz zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Zur Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Universitätspersonal im Bereich der Professorenschaft an der TU Graz wird an der Fakultät für Architektur eine Stelle einer Universitätsassistentin mit Doktorat für Professoren-Laufbahnstelle vorerst befristet auf 6 Jahre – mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. September 2016, am Institut für Architekturtheorie, Kunst- und Kulturwissenschaften, für Frauen ausgeschrieben.
Aufnahmebedingungen: Doktorat im Fach Architektur oder Kunstgeschichte (mit dem Schwerpunkt Architekturgeschichte).
Gewünschte Qualifikationen: Wissenschaftlicher Schwerpunkt im Bereich der Architekturgeschichte und -theorie des 20. Jahrhunderts; hervorragende Kenntnisse und Publikationstätigkeit im Bereich der österreichischen Architektur der Moderne; universitäre Lehrerfahrung; gute Vernetzung in der Forschungslandschaft; Bereitschaft zur Mitwirkung an den laufenden Forschungsprojekten des Instituts sowie bei der Entwicklung von Forschungsprojekten; Teamfähigkeit; Bereitschaft, den Forschungsschwerpunkt in der Öffentlichkeit zu vertreten; Bereitschaft zur Mitarbeit an Organisation und Verwaltung.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Entgelt für diese Verwendung beträgt derzeit inkl. Überzahlung € 3.978,30 brutto (14× jährlich).
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2016
Kennzahl: 1430/16/005

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. September 2016, am Institut für Architekturtechnologie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Architekturstudium (Universitätsabschluss).
Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung in der Organisation und Betreuung von Lehrveranstaltungen im Bachelor- und Masterbereich, ausgeprägte konstruktive und entwerferische Fähigkeiten; vertiefte EDV Kenntnisse in CAD, Schrift- und Grafikprogrammen, Erfahrung in der Veranstaltungsorganisation; ausgezeichnete Englisch-Kenntnisse in Wort und Schrift; Aufbau und Pflege internationaler Kontakte; Interesse und Engagement an den Themenschwerpunkten des Instituts sowie Dissertationswille in diesen Bereichen.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 20. Mai 2016
Kennzahl: 1490/16/006

Der Dekan: Peters

 

Fakultät für Bauingenieurwissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Zenz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz (dekanat.bau@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Wiederholung der Ausschreibung:
1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Juli 2016, am Institut für Baumechanik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium mit geeigneter Ausbildung in Mechanik, z.B. Bauwesen, Maschinenbau, etc., Kenntnisse in Mechanik, Deutschkenntnisse (ausreichend für die Lehre), Englischkenntnisse.
Gewünschte Qualifikationen: Vertiefte Kenntnisse in Kontinuumsmechanik, Numerische Methoden (BEM, FEM), Programmierkenntnisse.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Mai 2016
Kennzahl: 2610/16/002

Der Dekan: Zenz

 

Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Franz Heitmeir, Inffeldgasse 23/I, A-8010 Graz (dekanat.mbww@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Juni 2016, am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau an einer Universität.
Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung in der Betreuung von Studierenden, eigenständige Durchführung von Forschungsprojekten. Erfahrung in der Simulation thermodynamischer Prozesse, schwerpunktweise bezogen auf Verkehrs- und Antriebssysteme. Kenntnisse in numerischer Simulation von Aufgabenstellungen der angewandten Thermodynamik und sehr gute EDV Kenntnisse.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2016
Kennzahl: 3130/16/013

Der Dekan: Heitmeir




Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Wolfgang Bösch, MBA, Inffeldgasse 18/EG, A-8010 Graz (zavec@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.


1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten mit Doktorat für 6 Jahre, 20 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Juli 2016, am Institut für Signalverarbeitung und Sprachkommunikation.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes interuniversitäres Diplom- oder Masterstudium in der Studienrichtung Elektrotechnik-Toningenieur oder eines vergleichbaren interuniversitären Studiums. Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften an einer inländischen oder gleichwertigen ausländischen Universität mit sehr gutem Studienerfolg. 
Gewünschte Qualifikationen: Fundierte Kenntnisse und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Akustik insbesondere der Technischen Akustik, der Akustischen Messtechnik, der Raumakustik und Elektroakustik. Mehrjährige Erfahrung in der selbständigen universitären Lehre. Interesse an selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten. Gute Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch in Wort und Schrift.
Zudem wünschen wir uns von Ihnen: Engagierte Mitarbeit in Forschung, Lehre und Administration. Gute didaktische Fähigkeiten. Teamfähigkeit und Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten. Aufgabenbereiche: Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben des Instituts in Forschung und Lehre. Mitarbeit bei der Akquisition und Durchführung von Forschungsprojekten des Instituts. Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Prüfungstätigkeit im Bereich der Akustik. Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten. Teilnahme an nationalen und internationalen Tagungen und Kongressen, Publikations- und Vortragstätigkeit. Mitwirkung an administrativen Aufgaben des Instituts. Mitwirkung am Ausbau der internationalen Kontakte des Instituts.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.795,35 brutto (14× jährlich).
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2016
Kennzahl: 4420/16/012

Der Dekan: Bösch




Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Frank Kappe, Inffeldgasse 10/II, A-8010 Graz (informatik@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Juni 2016, am Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes einschlägiges Universitätsstudium (Telematik, Informatik, Mathematik).
Gewünschte Qualifikationen: Lehre mit Themenschwerpunkte: IT-Sicherheit. Forschungstätigkeiten in den Bereichen: effiziente Implementierung kryptographischer Algorithmen, Entwicklung kryptographischer Algorithmen and deren Analyse, eID, Public Key Infrastrukturen, Cloud Security. Nach Möglichkeit Erfahrung in den genannten Lehr- und Forschungsbereichen.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.696,50 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2016
Kennzahl: 7050/16/006

Der Dekan: Kappe



196.2 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal

 

Rektor

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an den Rektor der Technischen Universität Graz, Personalabteilung, Mandellstraße 9/I, A-8010 Graz (personalabteilung@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, 30 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Oktober 2016, an der Organisationseinheit Gebäude und Technik /Präventivdienste.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes einschlägiges Bachelorstudium, das die Bereiche Gesundheitsförderung, -Management o.ä. als Schwerpunkt beinhaltet oder praktische Erfahrungen im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Gewünschte Qualifikationen: Berufserfahrung im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung und Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung von Vorteil; Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz. Sensibilisierung und Know-how im Bereich der Barrierefreiheit/Beeinträchtigungen.
Einstufung: IIIb nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.664,78 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2016
Kennzahl: 12/R/PA/95044/16

Der Rektor: Kainz

 

Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Franz Heitmeir, Inffeldgasse 23/I, A-8010 Graz (dekanat.mbww@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Angestellten in technischer Verwendung, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Juli 2016, am Institut für Wärmetechnik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossener Lehrberuf in den Berufssparten Installations- und Gebäudetechnik-Heizungstechnik oder Metalltechnik.
Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung im Umgang mit diversen Schweißtechniken, WIG-Schweißen (Edelstahl/Aluminium), Verarbeitung von Edelstahlmaterialien sowie Dreh- und Fräsarbeiten, Vorbereitung und Herstellung von Versuchs- und Messaufbauten. Selbständiges, verantwortungsvolles Arbeiten sowie Word und Excelkenntnisse werden vorausgesetzt. Bereitschaft zur Weiterbildung im Aufgabenbereich.
Einstufung: IIa nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.683,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2016
Kennzahl: 3070/16/014

Der Dekan: Heitmeir


Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Wolfgang Bösch, MBA, Inffeldgasse 18/EG, A-8010 Graz (zavec@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, 20 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Juni 2016, am Institut für Elektronik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene kaufmännische bzw. gleichwertige Ausbildung.
Gewünschte Qualifikationen: HAK-Matura, sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, gute MS Office und SAP Kenntnisse, Erfahrung in der selbstständigen Führung eines Sekretariates, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Kenntnisse der Universtitätsorganisation und Administration von Forschungsprojekten von Vorteil.
Einstufung: IIb nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 901,15 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Mai 2016
Kennzahl: 4390/16/006

Der Dekan: Bösch



  197. 
Stellenausschreibungen der TU Graz - Institut für Fertigungstechnik >>>Zurück 
 

Ausschreibung einer Stelle einer Universitätsprojektassistentin / eines Universitätsprojektassistenten - download pdf-file.

Ausschreibung einer Stelle einer Projektmitarbeiterin / eines Projektmitarbeiters - download pdf-file.

Der Institutsleiter: Haas