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Studienjahr 2015/2016 ausgegeben am 16. Dezember 2015   6. Stück

    
  60. Beschlüsse des Rektorates
   
  61. Anhang 1 zur Richtlinie zum Habilitationsverfahren
   
  62. Änderung Satzungsteil Studienrecht, § 28
   
  63. Habilitationsverfahren Dr. Manfred Ulz, wissenschaftliches Fach „Mechanik“
   
  64. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Städtebau
   
  65. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVFA für Festigkeits- und Materialprüfung
   
  66. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Logistik
   
  67. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
   
  68. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Hochfrequenztechnik
    
  69.   Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Ingenieurgeodäsie und Messsysteme
    
  70. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik
   
  71. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik
   
  72. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen
   
  73. Stellenausschreibungen der TU Graz



  60. 
Beschlüsse des Rektorates >>>Zurück 
 

Mit Beschluss des Rektorates vom 9. Dezember 2015 wurden die Dekane, Studiendekaninnen und Studiendekane, Institutsleiterinnen und Institutsleiter, Leiterinnen und Leiter einer Serviceeinrichtung sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gem. §28 (1) UG 2002 für die Funktionsperiode von 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2019 bestellt bzw. bevollmächtigt.

Ernennung der Dekane und deren StellvertreterInnen - download pdf-file
Ernennung der StudiendekanInnen und deren StellvertreterInnen - download pdf-file
Ernennung der InstitutsleiterInnen und deren StellvertreterInnen - download pdf-file
Ernennung der LeiterInnen von Serviceeinrichtungen und deren StellvertreterInnen - download pdf-file


Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2015 die Mitglieder der Commission for Scientific Integrity and Ethics für die Funktionsperiode 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2019 bestellt.

Mitglieder der Commission for Scientific Integrity and Ethics - download pdf-file

Der Rektor: Kainz



  61. 
Anhang 1 zur Richtlinie zum Habilitationsverfahren >>>Zurück 
 

Zur bereits verlautbarten Richtlinie für das Habilitationsverfahren (siehe Mitteilungsblatt vom 16. September 2015, 24. Stück, Studienjahr 2014/2015) wird der Anhang 1 veröffentlicht.

Anhang 1 zur Richtlinie zum Habilitationsverfahren - download pdf-file


Der Rektor: Kainz
Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  62. 
Änderung Satzungsteil Studienrecht, § 28 >>>Zurück 
 

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2015 beschlossen, § 28 Abs. 2 des Satzungsteils Studienrecht zu streichen und durch folgenden neuen Text zu ersetzen:

§ 28 (2) Abweichend von Abs.1 dürfen negativ beurteilte Prüfungen des Bachelor- und Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung nur drei Mal wiederholt werden.

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  63. 
Habilitationsverfahren Dr. Manfred Ulz, wissenschaftliches Fach „Mechanik“ >>>Zurück 
 

Mitglieder der Habilitationskommission:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Günter Brenn
Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Katrin Ellermann
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Thomas-Peter Fries
Ersatzmitglied: alle Professoren der Fakultät Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften

UniversitätsdozentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb:
Dipl.-Ing. Mathias Mair
Ersatzmitglied:
Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.techn. Mario Hirz

Studierende:
Michael Felberbauer
Ersatzmitglied:
Simon Volker

In der konstituierenden Sitzung dieser Habilitationskommission am 4. Dezember 2015 wurde Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Günter Brenn zum Vorsitzenden und Dipl.-Ing. Mathias Mair zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

 

Der Vorsitzende des Senates: Kubin



  64. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Städtebau >>>Zurück 
 

Am Institut für Städtebau wurde

Dipl.-Ing. Ernst Rainer


zum Projektleiter für das Projekt 'PA-2000 Watt Areal' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Meuwissen



  65. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVFA für Festigkeits- und Materialprüfung >>>Zurück 
 

Am Institut für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVFA für Festigkeits- und Materialprüfung wurde

Dipl.-Ing. Hannes Oblak


zum Projektleiter für das Projekt  'PA-2000 Watt Areal' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Krüger



  66.     
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Logistik >>>Zurück 
 

Am Institut für Technische Logistik wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Christian Landschützer


zum Projektleiter für das Projekt 'EU - UMi-TWINN' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Jodin



   67.  
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Ernst Tomasch


zum Projektleiter für die Projekte '15_IND_ACC_ASSESS_P01' und '15_IND_ENTER_P01' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



  68.   
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Hochfrequenztechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Hochfrequenztechnik wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Erich Leitgeb


zum Projektleiter für das Projekt  'HybridPDT' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Bösch



  69. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Ingenieurgeodäsie und Messsysteme >>>Zurück 
 

Am Institut für Ingenieurgeodäsie und Messsysteme wurde

Dipl.-Ing. Ferdinand Klug


zum Projektleiter für das Projekt 'MONKOPS+' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Lienhart



  70.   
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Ulrich Hirn


zum Projektleiter für das Projekt 'CD-Labor für Faserquellung' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Bauer



  71. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Nikolaus Schwaiger


zum Projektleiter für das Projekt 'FLIPPR' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Siebenhofer



  72. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen >>>Zurück 
 

Am Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen wurde

Univ.-Prof. Dr. Vincent Lepetit


zum Projektleiter für das Projekt 'CD-Labor Lepetit' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Schmalstieg



  73.  
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Insbesondere darf die Entscheidung bei Personalauswahlverfahren nicht zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerber auf Kriterien wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder besondere Bedürfnisse aufgrund einer Behinderung gestützt werden.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.

 




73.1 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

 

Fakultät für Mathematik, Physik und Geodäsie

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Mathematik, Physik und Geodäsie, Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr.rer.nat. Wolfgang Ernst, Petersgasse 16, A-8010 Graz (bewerbungen.mpug@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten mit Doktorat für Professoren Laufbahnstelle vorerst befristet auf 6 Jahre – mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Juni 2016, am Institut für Analysis und Zahlentheorie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium der Mathematik oder der Technischen Mathematik mit Promotion zum Zeitpunkt des Antretens der Stelle.
Gewünschte Qualifikationen: Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Analysis, Wahrscheinlichkeitstheorie und Zahlentheorie. Erfolge bei der Einwerbung von Drittmitteln im Rahmen von hoch-kompetitiven Programmen. Nachweisliche Lehrerfahrung, Bereitschaft zur Abhaltung von Service-Lehrveranstaltungen. Kooperation mit dem SFB "Quasi Monte Carlo Methods: Theory and Applications" und internationale Erfahrung ist erwünscht.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Entgelt für diese Verwendung beträgt derzeit inkl. Überzahlung € 3.928,80 brutto (14× jährlich).
Ende der Bewerbungsfrist: 13. Jänner 2016
Kennzahl: 5010/15/010

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2016, am Institut für Ingenieurgeodäsie und Messsysteme.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium Vermessung und Geoinformation/Bauingenieurwissenschaften (oder vergleichbar) an einer Universität im In- oder Ausland.
Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung in der geodätischen Sensorik, Auswertung von Überwachungsdaten und der numerischen Modellierung von Bauwerken und deren Deformationen. Programmierkenntnisse, vorrangig Matlab. Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in einem Team wird vorausgesetzt. Interesse zur Wissenserweiterung in den Themenbereichen faseroptische Sensorik, Bauingenieurwesen (z.B. Finite Elementmodellierung) und Ingenieurgeodäsie, insbesondere für das Structural Health Monitoring von Bauwerken und Rutschhängen. Interesse an Forschungsarbeiten und Dissertationsabsicht. Mit der Stelle sind Lehraufgaben im Bauingenieur- und Geodäsiebereich verbunden.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.662,90 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Jänner 2016
Kennzahl: 5200/15/013

Der Dekan: Ernst


Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Technische Chemie, Verfahrenstechnik und Biotechnologie, Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr.rer.nat. Frank Dieter Uhlig, Stremayrgasse 9/IV, A-8010 Graz, und/oder ausschließlich an folgende email-Adresse (jobs.tcvb@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 2 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2016, am Institut für Chemische Technologie von Materialien.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Diplom- oder Master-Studium der Chemie oder Technischen Chemie an einer Universität.  (Dipl.-Ing., Dipl.-Chem., MSc).
Gewünschte Qualifikationen: Gute bis sehr gute Kenntnisse in der Festkörperelektrochemie bzw. Physikalischen Chemie von nanostrukturierten Energiespeichermaterialien für Batterien. Vorzugsweise fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in der Festkörper-Kernresonanz- bzw. Leitfähigkeitsspektroskopie zur Bestimmung von Lithium-Diffusionsparametern. Erfahrung in universitärer Lehre. Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Wünschenswert ist eine internationale Forschungserfahrung.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.662,90 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 7. Jänner 2016
Kennzahl: 6380/15/022

Der Dekan: Uhlig





Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Franz Wotawa, Inffeldgasse 10/II, A-8010 Graz (informatik@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Zur Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Universitätspersonal im Bereich der Professorenschaft an der TU Graz wird an der Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik eine Stelle einer Universitätsassistentin mit Doktorat für Prof.-Laufbahnstelle vorerst befristet auf 6 Jahre – mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2016, am Institut für Neurotechnologie, für Frauen ausgeschrieben.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Psychologie oder kognitiven Neurowissenschaften o.ä. sowie ausgezeichnete Englischkenntnisse (Wort/Schrift). Eine Reihe von Publikationen in sehr guten wissenschaftlichen Zeitschriften und Konferenzen aus den Bereichen kognitiver Neurowissenschaften oder Biosignalverarbeitung mit Anwendung im Bereich Brain-Computer Interface.
Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute Kenntnisse im Bereich der Kognitiven Neurowissenschaften mit Schwerpunkt visuelle und motorische Informationsverarbeitung und Brain-Computer Interfaces oder Neuro-Informationssystems Research. Vorausgesetzt werden ausgezeichnete Kenntnisse in der Anwendung und Datenanalyse folgender neurowissenschaftlicher Methoden: EEG, fMRI und fNIRS. Darüber hinaus sind Erfahrungen mit Eye-tracking- und Motion Capture Systemen sowie die Analyse von physiologischen Signalen (z.B. Herzrate, Blutdruck, usw.) von Vorteil. Grundlegende neurophysiologische Kenntnisse sowie methodische und statistische Expertise. Langjährige Lehrerfahrung sowie Erfahrung in der Betreuung von Studierenden (Master/Bacc. Arbeiten). Forschungsaufenthalte im Ausland. Erfahrung in der Beantragung und Mitwirkung von internationalen Forschungsprojekten. Wir suchen eine hoch motivierte Person mit Freude an engagierter Forschungs- und Lehrtätigkeit sowie guten zwischenmenschlichen und kommunikativen Fähigkeiten.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten; das monatliche Entgelt für diese Verwendung beträgt derzeit inkl. Überzahlung € 3.928,80 brutto (14× jährlich).
Ende der Bewerbungsfrist: 7. Jänner 2016
Kennzahl: 7090/15/023

Der Dekan: Wotawa


 

73.2 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal

 

Fakultät für Bauingenieurwissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Zenz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz (dekanat.bau@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, 20 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Februar 2016, am Institut für Stahlbau.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene kaufmännische bzw. gleichwertige Ausbildung.
Gewünschte Qualifikationen: Matura, sehr gute EDV (MS-Office-Produkte, Internet) u. Englisch-Kenntnisse, strukturierte und selbständige Arbeitsweise, Leistungsbereitschaft, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Organisation verschiedener Veranstaltungen, Schriftverkehr, Terminplanung, Administration von Forschungsprojekten, Erfahrung im Universitätsbereich (TU GrazOnline, SAP) wäre sehr vorteilhaft.
Einstufung: IIb nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 889,95 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Ende der Bewerbungsfrist: 6. Jänner 2016
Kennzahl: 2050/15/024

Der Dekan: Zenz