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Studienjahr 2016/2017 ausgegeben am 1. März 2017   11. Stück

    
178. Beschlüsse des Universitätsrates
   
179. Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Kulturwissenschaft und Entwurfstheorie"
   
180. Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Elektrische Energiespeichersysteme"
   
181. Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Mathematik"
   
182. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft
   
183. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Werkstoffkunde, Fügetechnik und Umformtechnik
   
184. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik
   
185. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Hydraulische Strömungsmaschinen
    
186. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugtechnik
   
187. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
   
188. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Experimentalphysik
   
189. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Anorganische Chemie
   
190. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik
   
191. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik
   
192. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen
   
193. Stellenausschreibungen der TU Graz




178. 
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Der Universitätsrat hat folgende Beschlüsse gefasst:

Der Universitätsrat genehmigt die Aufnahme der Professur „Entrepreneurship und Management mit Schwerpunkt internationales Management“ in den Entwicklungsplan.

Der Universitätsrat genehmigt die Umwidmung der befristeten § 98-Professur „Siedlungswasserwirtshaft und Landschaftswasserbau“ in die unbefristete § 98-Professur „Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau“ im Entwicklungsplan.


Die Vorsitzende des Universitätsrates: Schaupp



179.     
Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Kulturwissenschaft und Entwurfstheorie" >>>Zurück 
 

Mit Wirksamkeit vom 7. Februar 2017 wurde an

Ass.Prof. Mag.art. Dr.phil. Daniel Gethmann

die Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Kulturwissenschaft und Entwurfstheorie" verliehen.

Der Rektor: Kainz



180.  
Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Elektrische Energiespeichersysteme" >>>Zurück 
 

Mit Wirksamkeit vom 7. Februar 2017 wurde an

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Hannes Wegleiter

die Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Elektrische Energiespeichersysteme" verliehen.

Der Rektor: Kainz



181.  
Verleihung der Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Mathematik" >>>Zurück 
 

Mit Wirksamkeit vom 7. Februar 2017 wurde an

Dipl.-Ing. Dr.techn. Stefan Thonhauser

die Lehrbefugnis für das wissenschaftliche Fach "Mathematik" verliehen.

Der Rektor: Kainz



182. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft >>>Zurück 
 

Am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Michael Monsberger


zum Projektleiter für das Projekt 'TGA timber' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hofstadler



183.     
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Am Institut für Werkstoffkunde, Fügetechnik und Umformtechnik wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Norbert Enzinger


zum Projektleiter für das Projekt 'AM' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Sommitsch



184.     
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Am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Roland Kirchberger


zum Projektleiter für das Projekt 'Mechatronics Academy' bevollmächtigt.

Der stellvertretende Institutsleiter: Sturm



185. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Hydraulische Strömungsmaschinen >>>Zurück 
 

Am Institut für Hydraulische Strömungsmaschinen wurde

Dipl.-Ing. Dr.techn. Jürgen Schiffer-Rosenberger


zum Projektleiter für das Projekt 'FT-PV plus' bevollmächtigt.


Der Institutsleiter: Jaberg



186.     
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Am Institut für Fahrzeugtechnik wurde

Dipl.-Ing. Helmut Brunner


zum Projektleiter für das Projekt 'DL_TI&E_OHNE_MAGNA' bevollmächtigt.

Der stellvertretende Institutsleiter: Hirz



187.    
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Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dipl.-Ing. Peter Luttenberger


zum Projektleiter für die Projekte '16_IND_Empiric_P02 2016' und '16_IND_Empiric_P02 2017' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



188.   
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Am Institut für Experimentalphysik wurde

Ass.Prof. Mag.phil. Dipl.-Ing. Dr.phil. Dr.techn. Andreas Hauser


zum Projektleiter für das Projekt 'Gold' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Ernst



189.  
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Am Institut für Anorganische Chemie wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Harald Stüger


zum Projektleiter für das Projekt 'PLASMAMET' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Uhlig



190. 
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Am Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Viktor Hacker


zum Projektleiter für das Projekt 'KEYTECH4EV' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Siebenhofer



191.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Chemische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Thomas Wallek


zum Projektleiter für das Projekt 'Process Prediction' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Siebenhofer



192.
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Am Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Friedrich Fraundorfer


zum Projektleiter für das Projekt 'Drohneninventur' bevollmächtigt.

Der stellvertretende Institutsleiter: Bischof



193.
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Insbesondere darf die Entscheidung bei Personalauswahlverfahren nicht zum Nachteil der Bewerberinnen und Bewerber auf Kriterien wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder besondere Bedürfnisse aufgrund einer Behinderung gestützt werden.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.



193.1 Ausschreibung freier Stellen für Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren


Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik


An der Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik der Technischen Universität Graz ist die Stelle


einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors für
Machine Learning


am Institut für Grundlagen der Informationsverarbeitung (http://igi.tugraz.at) zu vergeben. Der/die Universitätsprofessor/in wird in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gemäß § 98 UG angestellt.

Das Institut betreibt seit vielen Jahren Grundlagenforschung an der Schnittstelle zu Computational Neuroscience und Machine Learning. Das Ziel der Professur ist es das Institut im Bereich des Maschinellen Lernens zu stärken, wobei der Schwerpunkt auf Grundlagenforschung liegen soll. Erfahrung in einer der 4 Fakultäts-Schwerpunkte Life Sciences & Neuroinformatics, Intelligent Systems & Data Science, Visual Computing und Security & Safety ist vorteilhaft aber nicht zwingend erforderlich.

Gesucht wird eine wissenschaftlich hervorragend ausgewiesene Persönlichkeit um das Fachgebiet Machine Learning in Forschung und Lehre zu vertreten. Vorausgesetzt werden die Bereitschaft zur interdisziplinären, interfakultären und interuniversitären Zusammenarbeit, insbesondere in Bezug auf die TU Graz-Forschungsschwerpunkte „Information, Communication and Computing“ sowie „Human- and Biotechnology“. Erfahrung im Management von kooperativen Forschungsprojekten, die Beteiligung an der Lehre auf Bachelor-, Master- und PhD-Niveau sowie die aktive Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung werden erwartet.

Mit der Professur besteht die Möglichkeit, die Leitung des Instituts für Grundlagen der Informationsverarbeitung zu übernehmen. Daher ist Erfahrung mit der Leitung eines universitären Forschungsteams oder Instituts von Vorteil.

Anstellungserfordernisse:

  • Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitätsausbildung mit abgeschlossenem Doktorat
  • Eine facheinschlägige Habilitation (venia docendi) oder habilitationsäquivalente Qualifikation
  • Hervorragende wissenschaftliche Leistungen im Bereich Machine Learning, die durch Publikationen in führenden internationalen Fachzeitschriften und Konferenzen dokumentiert sind
  • Die erfolgreiche Betreuung von Forschungsprojekten und der Nachweis der erfolgreichen Einwerbung und Abwicklung von Drittmittelprojekten
  • Eine hervorragende pädagogische und didaktische Eignung
  • Die Qualifikation zur Führung eines Forschungsteams oder Instituts

Hervorragende Englischkenntnisse in Wort und Schrift werden gefordert, um das Fach international vertreten zu können und um eine Mitwirkung in den englischsprachigen Masterstudien des Faches Informatik zu ermöglichen. Sofern Deutschkenntnisse nicht vorliegen, wird die Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache vorausgesetzt.

Die Verlegung des Wohnsitzes in den Großraum Graz wird ebenso vorausgesetzt.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, Ihre Bewerbung

  • unter Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe https://www.tugraz.at/go/professorships/#c65561),
  • unter Anschluss eines Lebenslaufs (mit Kopien zu Zeugnissen und Urkunden) mit Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, das Publikationsverzeichnis, eine Übersicht über die bisherigen und die geplanten Forschungsarbeiten sowie die Lehrtätigkeit (Forschungs- und Lehrkonzept, jeweils max. 5 Seiten, sowie Lehrevaluierungsergebnisse sofern vorhanden),
  • unter Anschluss der Kopien der fünf wichtigsten Publikationen,

in elektronischer Form bis spätestens

15. 5. 2017
                  (Datum des Email-Eingangs)                

an den Dekan der Fakultät für Informatik und Biomedizinische Technik der Technischen Universität Graz, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Frank Kappe, E-Mail: apply-cs@tugraz.at zu richten. Für inhaltliche Fragen steht Herr Prof. Dr. Thomas Pock (pock@icg.tugraz.at) gerne zur Verfügung.

Die Hearings zur Professur Machine Learning werden voraussichtlich in der KW 42 2017 stattfinden. Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber sich diesen Zeitraum freizuhalten. Die Besetzung der Stelle ist für 1.1.2018 geplant.

Der Dekan: Kappe






193.2 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

 

Fakultät für Architektur

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Architektur, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Peters, Rechbauerstraße 12/I, A-8010 Graz zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.


1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten mit Doktorat für 6 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. September 2017, am Institut für Städtebau.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Diplom- bzw. Master-Studium der Studienrichtung Architektur oder/und Städtebau/Stadtplanung, Landschaftsplanung/-architektur an einer Universität bzw. einer als gleichwertig anerkannten nationalen oder internationalen postsekundären Bildungseinrichtung und abgeschlossenes Doktorat im Fachgebiet Städtebau.

Gewünschte Qualifikationen: Nachweis der Befähigung zu selbständiger Lehre im Rahmen der vom Institut durchzuführenden Lehrveranstaltungen, insbesondere Seminaren und Vorlesungen im Fachgebiet Städtebau in englischer und deutscher Sprache.

Nachweis von Forschungsaktivitäten zu städtebaulichen Themenstellungen im Bereich „Stadtentwicklung“, „öffentlicher Raum“ und „Mobilität“  in städtischem und/oder regionalem Maßstab. Erfahrung betreffend Antragstellungen für Forschungsvorhaben, der Organisation von Symposien und Fachexkursionen sowie dem Erstellen von Publikationen und Dokumentationen.

Bereitschaft zur Mitarbeit an Forschungsaufgaben des Institutes in den oben genannten Themen. Weiters werden Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie die Kenntnis von Deutsch und Englisch in Wort und Schrift erwartet.

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 3.626,60 brutto (14× jährlich).

Bewerbungen und weitere Unterlagen (CV, Zeugnisse, Publikationsliste) sind unter genauer Bezeichnung der Stelle und Kennzahl vorzugsweise elektronisch zu richten an: dekarch@tugraz.at, Dekanat der Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz, und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Ende der Bewerbungsfrist: 31. März 2017
Kennzahl: 1450/17/005


Der Dekan: Peters



Fakultät für Bauingenieurwissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Zenz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz (dekanat.bau@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.


1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Mai 2017, am Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium entweder der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen, Bauingenieurwissenschaften, Architektur bzw. einer vergleichbaren einschlägigen Studienrichtung mit Vertiefung in Baumanagement, Bau-Projektmanagement und Bauwirtschaft.

Gewünschte Qualifikationen: Vertieftes Interesse an baubetriebswirtschaftlichen sowie managementorientierten Fragestellungen, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit im Studien- und Lehrbetrieb, Ambition zu wissenschaftlichem Arbeiten mit dem Ziel einer Dissertation. Erste berufliche Erfahrungen in der Projektabwicklung von Baumaßnahmen sind wünschenswert ebenso wie Methodenkenntnisse im Bereich Baumanagement.

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.731,-- brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 31. März 2017
Kennzahl: 2180/17/005

Der Dekan: Zenz


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193.3 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal

 

Rektor

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an den Rektor der Technischen Universität Graz, Personalabteilung, Mandellstraße 9/I, A-8010 Graz (personalabteilung@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Der Rektor der TU Graz sucht Lehrlinge (m/w) mit Lehrzeitbeginn 1.9.2017 und einem Beschäftigungsausmaß von 40 Std./Woche, in nachfolgenden Berufsfeldern:

PhysiklabortechnikerIn
Aufnahmebedingung: positiv abgeschlossene Pflichtschule
Gewünschte Qualifikationen: Interesse an Aufgaben in einem baustoff- und messtechnischen Versuchslabor, manuelle Fähigkeiten, gute Beurteilung in Chemie, Physik und Mathematik
Kennzahl: 5/R/PA/2060/17

MetalltechnikerIn-Maschinenbautechnik
Aufnahmebedingung: positiv abgeschlossene Pflichtschule
Gewünschte Qualifikationen: Technisches Interesse und handwerkliches Geschick
Kennzahl: 6/R/PA/4330/17


Ende der Bewerbungsfrist: 22. März 2017

Die Lehrlingsentschädigung gemäß dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten beträgt im 1. Lehrjahr € 535,90 brutto/Monat (14 x jährlich).

Der Rektor: Kainz

 

 

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am: 15. März 2017
Redaktionsschluss: 10. März 2017