103. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 der Fakultät für Architektur

Gem. § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätstskollegium gem. § 48 UOG 1993 der Fakultät für Architektur Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb, die am Stichtag, das ist der 7.2.1996 in einem dieser Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

Es sind 3 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 6. März 1996 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 13. bis einschließlich Montag, dem 19.2.1996 im Sekretariat der Dienststellenausschüsse und der Mittelbauvertretung, Mandellstraße 15/I, Mo.-Fr. jeweils 9.00-12.00 Uhr nach telefonischer Anmeldung Einsicht genommen werden.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode vom 14.3.1996 bis 14.3.1998.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf