209. Funktion der Studiendekanin oder des Studiendekans für interfakultäre Studienrichtungen und das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften

Vom Senat ist aus dem Kreis der Universitätsprofessoren der gesamten Universität eine Studiendekanin oder ein Studiendekan zu wählen.
Die Wahl findet in der 6. Sitzung des Senates im Studienjahr 1995/96 am 24.6.1996 statt.
Nähere Informationen für passiv Wahlberechtigte sowie für alle Interessenten erfolgen mittels Anschlag an der Amtstafel der Universitätsdirektion.

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch