254. Einsetzung einer Habilitationskommission an der Fakultät für Bauingenieurwesen für die Habilitation von Dr. Steffan

Das Fakultätskollegium der Fakultät für Bauingenieurwesen hat in seiner Sitzung am 09.05.1996 gemäß § 65 Abs. 1 lit. d UOG eine Habilitationskommission eingesetzt und mit Entscheidungsvollmacht ausgestattet.

Zuständigkeit und Aufgabenbereich:
Durchführung des Habiliationsverfahrens für die Habilitation von Dipl.-Ing.Dr.techn. Hermann STEFFAN.

In der konstituierenden Sitzung am 22.05.1996 wurde

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr.techn. Karl WOHLHART

zum Vorsitzenden gewählt.

Der Dekan: Rießberger