255. Ausstattung des Vorsitzenden der Personalkommission der Technisch-Naturwissenschafltichen Fakultät mit Einzelvollmacht in Personalangelegenheiten


Die Personalkommision der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät hat in ihrer Sitzung am 29.5.1996 gemäß § 15 (8) UOG beschlossen, den Vorsitzenden der Personalkommission, O.Univ.-Prof.Dr. Günter KNAPP, von 01.07.1996 bis 30.09.1996 (Sommerferien) mit Einzelvollmacht auszustatten:

1. Erstattung von Vorschlägen betreffend die Neubestellung von Universitätsassistenten/innen und Vertragsassistenten/innen

2. Erstattung von Vorschlägen betreffend die Neueinstellung von allgemeinen Universitätsbediensteten
Die Punkte 1 und 2 gelten für Ausschreibungen mit mehr als einem/einer Bewerber/in. Vor der Weiterleitung ist der jeweils zuständige Dienststellenausschuß zu befassen. Weiters ist dem An trag eine Stellungsnahme der Institutskonferenz und eine Stellungnahme des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beizulegen.

3. Weiterleitung von Persoanlangelegenheiten allgemeine Universitätsbedienstete betreffend, wobei der der Personalkommission angehörende Vertreter gemäß § 63 (1) lit. e UOG beizuziehen ist.

Der Dekan: Burkard