229. Einladung zur Wahl des Dekans der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät gemäß § 49 UOG 1993 für ein Funktionsperiode von vier jahren



Gemäß § 49 (3) UOG 1993 ist der Dekan vom Fakultätskollegium aus einem zumindest drei Personen umfassenden Vorschlag des Rektors aus dem Kreis der Universitätsprofessoren der betreffenden Fakultät zu wählen.

Der Vorsitzende: Stelzer