379. Einladung zur konstituierenden Sitzung der Studienkommissionen der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Wahl des Vorsitzenden und des/der Stellvertreters/in für eine Funktionsperiode von zwei Jahren gemäß § 42 UOG 1993


Studienkommission für die Studienrichtung Technische Mathematik:

Studienkommission für die Studienrichtung Technische Physik:

Studienkommission für die Studienrichtung Technische Chemie:


Studienkommission für die Studienrichtung Darstellende Geometrie (Lehramt):

Gemäß § 81 (11) UOG 1993 hat der Studiendekan die konstituierende Sitzung der Studienkommission bis zur Wahl des Vorsitzenden zu leiten. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sind gemäß § 42 (1) UOG 1993 für die Funktionsperiode von zwei Jahren aus dem Kreis der ihr angehörenden Universitätslehrer zu wählen.

Der Studiendekan: Jäger