130. Forschungspreis des Landes Steiermark, Ausschreibung

Das Amt der Stmk.Landesregierung hat mit Schreiben vom 12. Februar 1997, GZ AAW-14 F 1-97/1 und GZ AAW-13 E 1-97/1 auf die Ausschreibung nachstehender Preise, die in der Grazer Zeitung - Amtsblatt für das Land Steiermark, Stück 4, vom 24. Jänner 1997 verlautbart wurden, hingewiesen.
Durch den Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden.

- Forschungspreis bzw. Förderungspreis des Landes Steiermark 1997
Der Forschungspreis wird als Hauptpreis für einen anerkannten Wissenschaftler und als
Förderungspreis für einen jüngeren Wissenschaftler verliehen. BewerberInnen um den
Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
und im Land Steiermark geboren sein oder ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Arbeit mit der man sich bewirbt, ist mit den entsprechenden Unterlagen einschließlich einer
Publikationsliste und eines Fachgutachtens über die Arbeit beim Amt der Steiermärkischen
Landesregierung, Abteilung für Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz,
Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen.

Der Universitätsdirektor: Auer