171. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG '93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität Graz in die Habilitationskommission von Dr. Wenbin Shen

Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.

Der Vorsitzende: Wolf