235. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG '93 zur Nachwahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistenInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Betonbau gem. § 45 Abs. 2/2 UOG '93 der Fakultät für Bauingenieurwesen

Gemäß § 14 UOG '93 berufe ich wegen ausgeschiedener Mitglieder und Ersatzmitglieder folgende Wahlversammlung zur Nachwahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistenInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des o.a. Institutes gem. § 45 Abs. 2/2 UOG '93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistenInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. August 1997, in einem dem Institut für Betonbau zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG '93 gleichgestellt sind.

Die Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf