25. Zuweisung der Planstellen an die Dienstleistungseinrichtungen sowie Bestellung der Leiter


Den durch die Satzung an der Technischen Universität gemäß § 75 UOG 1993 errichteten und mit GZ 68.152/103-I/B5B/96 des BMWVK genehmigten Dienstleistungseinrichtungen werden folgende Planstellen zugewiesen:

1. Büro des Rektors:

2. Zentrale Verwaltung (Universitätdirektion):
Alle mit Stichtag 30.09. 1996 der Universitätsdirektion zugewiesenen Planstellen, mit Ausnahme der Planstellen bzw. der Planstelleninhaber der bisherigen ADV-Abteilung der Direktion sowie VB I/b
Sigrid Barth

3. Zentraler Informatikdienst:
Alle mit Stichtag 30.09. 1996 dem EDV-Zentrum und der ADV-Abteilung der Direktion zugewiesenen Planstellen

4. Universitätsbibliothek:
Alle mit Stichtag 30.09.1996 der Universitätsbibliothek zugewiesenen Planstellen
5. Forschungs- und Technologieinformation:
Alle mit Stichtag 30.09.1996 dem Außeninstitut zugewiesenen Planstellen, ausgenommen der Planstelle eines Bundeslehrers für die Sprachausbildung bzw. des Planstelleninhabers Herrn Prof.Mag. Johann Reitbauer

Folgende Personen werden gem. § 75 Abs. 4 UOG 1993 zu Leitern der Dienstleistungseinrichtungen bestellt:

Gemäß § 87 Abs.15 und Abs.16 UOG 1993 üben der Universitätsdirektor gemäß § 80 UOG 1975 und der Bibliotheksdirektor gemäß § 84 Abs.3 UOG 1975 die Funktion des Leiters der zentralen Verwaltung gemäß UOG 1993 bzw. des Leiters der Universitätsbibliothek gemäß UOG 1993 aus: Die Dekanatsdirektorinnen nach § 68 Abs.3 UOG 1975 üben gemäß § 87 Abs.15 UOG 1993 die Funktion als Dekanatsdirektorinnen gemäß § 76 Abs.5 UOG 1993 aus.
Der Rektor: Killmann