MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 1997/98 ausgegeben am 20. Mai 1998 16. Stück

247. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Statistik gem. § 46 UOG ’93 für die nächste Funktionsperiode

248. Einladung zur Wahl des/r Institutsvorstand-Stellvertreter/s/in des Institutes für Hoch- und Industriebau gem. § 46 UOG ’93 für die laufende Funktionsperiode

249. Ergebnis der Wahl des Dekans/der Dekanin der Fakultät für Architektur gem. § 49 UOG ’93 für die Funktionsperiode von zwei Jahren

250. Ergebnis der Wahl des Studiendekans der Fakultät für Architektur gem. § 43 UOG ’93 für die Funktionsperiode von zwei Jahren

251. Ergebnis der Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen der Fakultät für Architektur in den Senat gem. § 51 UOG ‘93

252. Ergebnis der Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät in den Senat gem. § 51 UOG ‘93

253. Ergebnis der Wahl der Vertreter der UniversitätsprofessorInnen der Fakultät für Architektur in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur

254. Ergebnis der Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG '93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

255. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen in die Studienkommission für die Studienrichtung Architektur gem. § 41 UOG ‘93

256. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen in die Doktoratsstudienkommission der Fakultät für Architektur gem. § 41 UOG ‘93

257. Einsetzung einer Habilitationskommission an der Fakultät für Maschinenbau für die Habilitation von Dipl.-Ing.Dr. Helfried Steiner

258. Verordnung über die Anerkennung gleicher Prüfungen für Studierende der Studienrichtung Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen, Berichtigung zum Mitteilungsblatt Stück Nr. 15, Punkt 231 vom 6. Mai 1998

259. Verordnung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer in der Studienrichtung Elektrotechnik an der Technischen Universität Wien abgelegten ersten Diplomprüfung

260. Verordnung über die Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungen für ordentliche Studierende in unterschiedlichen Studienzweigen der Studienrichtung Elektrotechnik der Technischen Universität Graz

261. Verordnung über die Möglichkeit der Ablegung von Prüfungen aus dem 2. Studienabschnitt vor Abschluß des 1. Studienabschnittes für Studierende der Studienrichtung Technische Physik

262. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (International Management)", an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz

263. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Landwirtschaft an der Universität für Bodenkultur

264. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Technische Mathematik an der Technischen Universität Graz

265. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zu den Studienplänen für die Studienrichtungen Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen an der Technischen Universität Graz

266. Ausschreibung von Planstellen

247. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Statistik gem. § 46 UOG ’93 für die nächste Funktionsperiode

Wahltermin: Mittwoch, 10. Juni 1998, 11.30 Uhr

Wahlort: Institutsbibliothek, Lessingstraße 27/I

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

Der Institutsvorstand: Dieter

248. Einladung zur Wahl des/r Institutsvorstand-Stellvertreter/s/in des Institutes für Hoch- und Industriebau gem. § 46 UOG ’93 für die laufende Funktionsperiode

Wahltermin: Mittwoch, 10. Juni 1998, 8.00 Uhr

Wahlort: Besprechungszimmer des Institutes,

Lessingstraße 25, 8010 Graz

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

Der Institutsvorstand: Gamerith

249. Ergebnis der Wahl des Dekans der Fakultät für Architektur gem. § 49 UOG ’93 für die Funktionsperiode von zwei Jahren

Das Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur hat am 30. April 1998

O.Univ-.Prof.Dipl.-Ing. Franz RIEPL

zum Dekan der Fakultät für Architektur für eine Funktionsperiode von zwei Jahren, d.i. vom 25. Oktober 1998 bis 30. September 2000, gewählt.

Der Vorsitzende: Domenig

250. Ergebnis der Wahl des Studiendekans der Fakultät für Architektur gem. § 43 UOG ’93 für die Funktionsperiode von zwei Jahren

Das Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur hat am 30. April 1998

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr.techn. Jean Marie Corneille MEUWISSEN

zum Studiendekan der Fakultät für Architektur für eine Funktionsperiode von zwei Jahren, d.i. vom 25. Oktober 1998 bis 30. September 2000, gewählt.

Der Vorsitzende: Domenig

251. Ergebnis der Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen der Fakultät für Architektur in den Senat gem. § 51 UOG ‘93

In der Wahlversammlung am 30.4.1998 wurden folgende Vertreter und Ersatzvertreter für eine zweijährige Funktionsperiode, d.i. vom 25. Oktober 1998 bis 30. September 2000, gewählt:

Vertreter:

O.Univ.-Prof. Hans KUPPELWIESER

Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr.techn. Hansjörg TSCHOM

ErsatzvertreterIn:

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing. Pierre-Alain CROSET

O.Univ.-Prof.Mag.art.Dr.phil. Karin WILHELM

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Riepl

252. Ergebnis der Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät in den Senat gem. § 51 UOG ‘93

In der Wahlversammlung am 30.4.1998 wurden folgende Vertreter und Ersatzvertreter für eine zweijährige Funktionsperiode, d.i. vom 25. Oktober 1998 bis 30. September 2000, gewählt:

Vertreter:

O.Univ.-Prof.Dr. Rainer Ernst BURKARD

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Günter KNAPP

Ersatzvertreter:

Univ.-Prof.Dr. Bernhard SCHNIZER

O.Univ.-Prof.Dr. Friedrich PALTAUF

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Kolmer

253. Ergebnis der Wahl der Vertreter der UniversitätsprofessorInnen der Fakultät für Architektur in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur

In der Wahlversammlung am 30.4.1998 wurden folgende Vertreter für eine zweijährige Funktionsperiode, d.i. vom 25.Oktober 1998 bis 30. September 2000, gewählt:

Mitglieder:

1 O.Univ.-Prof.Dipl.Ing.Dr.techn. Harald EGGER

2 O.Univ.-Prof.Dipl.Ing. Pierre-Alain CROSET

3 O.Univ.-Prof.Mag.art.Dr.phil. Karin WILHELM

4 Univ.-Prof.Dipl.Ing.Dr.techn. Hansjörg TSCHOM

5 O.Univ.-Prof.Dipl.Ing. Günther DOMENIG

6 O.Univ.-Prof. Hans KUPELWIESER

Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Riepl

 

254. Ergebnis der Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der Personengruppe derUniversitätsprofessorInnen der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät in das Fakultätskollegium gem.
§ 48 UOG '93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

In der Wahlversammlung am 30.4.1998 wurden folgende Vertreter bzw. Ersatzvertreter gewählt:

Vertreter (alphabetisch):

O.Univ.-Prof.Dipl.-Chem.Dr. Jürgen BESENHARD O.Univ.-Prof.Dr. Hermann MAURER

O.Univ.-Prof.Dr. Rainer Ernst BURKARD Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Anton MOSER

O.Univ.-Prof.Dr. Ulrich DIETER O.Univ.-Prof.Dr. Friedrich PALTAUF

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Günter GRAMPP Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Walter PAPOUSEK

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Herfried GRIENGL O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Reinhard POSCH

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Rudolf HEERSINK Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Klaus RENDULIC

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Helmut JÄGER O.Univ.-Prof.Dr. Gunter RIEDMÜLLER

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Hartmut KAHLERT Univ.-Prof.Mag.Dr. Otto RÖSCHEL

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Günter KNAPP Univ.-Prof.Dr. Bernhard SCHNIZER

O.Univ.-Prof.Dipl.-Math.Dr. Wolfgang MAASS O.Univ.-Prof.Dr. Robert TICHY

Ersatzvertreter (gereiht):

1 Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Harald Paulson FRITZER

2 O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing. Peter LUCAS

3 O.Univ.-Prof.Dr. Karl-Heinz ROBRA

4 O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Wolfgang TUTSCHKE

5 O.Univ.-Prof.Dr. Werner PFANNHAUSER

6 Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Günter KERN

7 Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Gerhard HERZOG

8 Univ.-Prof.Dr. Volkmar HAASE

9 O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.DDr. Harald VOSS

10 Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Franz AURENHAMMER

11 Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Ernst STADLOBER

Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Kolmer

 

 

255. Ergebnis der Wahl der Vertreter aus der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen in die Studienkommission für die Studienrichtung Architektur gem. § 41 UOG ‘93

In der Wahlversammlung am 30.4.1998 wurden folgende Vertreter für eine zweijährige Funktionsperiode, d.i. vom 25. Oktober 1998 bis 30. September 2000, gewählt:

O.Univ.-Prof.Mag.art.Dr.phil. Karin WILHELM

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing. Pierre-Alain CROSET

Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr.techn. Hansjörg TSCHOM

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Riepl

 

256. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen in die Doktoratsstudienkommission der Fakultät für Architektur gem. § 41 UOG ‘93

In der Wahlversammlung am 30.4.1998 wurden folgende Vertreter für eine zweijährige Funktionsperiode, d.i. vom 25. Oktober 1998 bis 30. September 2000, gewählt:

O.Univ.-Prof. Mag.art.Dr.phil. Karin WILHELM

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing. Pierre-Alain CROSET

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Riepl

 

257. Einsetzung einer Habilitationskommission an der Fakultät für Maschinenbau für die Habilitation von Dipl.-Ing.Dr. Helfried Steiner

Der Dekan der Fakultät für Maschinenbau hat gemäß 28 (2) UOG’93 eine Habilitationskommission eingesetzt und die Anzahl der Mitglieder nach Anhörung des Fakultätskollegiums in der Sitzung vom 16.10.1997 festgelegt.

6 Vertreter der Universitätsprofessoren:

Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Philipp GITTLER, Johannes-Kepler-Universität Linz

Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Karl PUCHER

O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Uwe SCHAFLINGER

Prof.Dr.-Ing.habil. G.H. SCHNERR, Universität Karlsruhe

Entsendung des Dekans gemäß § 28 (3) UOG

Prof.Dr.-Ing.Dr.-Ing.e.h. F. MAYINGER, Technische Universität München

Prof.Dr.rer.nat. K.G. ROESNER, Technische Hochschule Darmstadt

3 Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb

Univ.-Ass.Dipl.-Ing.Dr. Raimund ALMBAUER

Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Gerhard HOLZAPFEL

Ass.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Martin PFLÜGL

3 Vertreter der Studierenden:

Johann DAXER

Gebhard LIPPITSCH

Hannes SOMMER

Zuständigkeit und Aufgabenbereich:

Durchführung des Habilitationsverfahrens für die Habilitation von Dipl.-Ing.Dr.Helfried Steiner für das wissenschaftliche Fachgebiet „Strömungslehre".

Der Dekan: Frank

 

258. Verordnung über die Anerkennung gleicher Prüfungen für Studierende der Studienrichtung Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen, Berichtigung zum Mitteilungsblatt Stück Nr. 15, Punkt 231 vom 6. Mai 1998

In der im o.a. Mitteilungsblatt veröffentlichten Ausschreibung lautet der § 2 richtig:

§ 2 Positiv beurteilte gleiche Prüfungen (lt. § 1), die ordentliche Studierende an der Technischen
Universität Graz abgelegt haben, gelten generell und ohne Ausstellung eines Bescheides als
anerkannt.

 

259. Verordnung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer in der Studienrichtung Elektrotechnik an der Technischen Universität Wien abgelegten ersten Diplomprüfung

Die Studienkommission für Elektrotechnik hat mit Beschluß vom 25. Februar 1998 die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer in der Studienrichtung Elektrotechnik an der Technischen Universität Wien gemäß Tech-StG 1990 abgelegten ersten Diplomprüfung gemäß § 59 Abs.1 UniStG generell durch Verordnung festgelegt.

Der Vorsitzende der Studienkommission: Praxl

 

260. Verordnung über die Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungen für ordentliche Studierende in unterschiedlichen Studienzweigen der Studienrichtung Elektrotechnik der Technischen Universität Graz

Die Studienkommission für Elektrotechnik hat mit Beschluß vom 25. Februar 1998 die Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungen, die ordentliche Studierende in unterschiedlichen Studienzweigen der Studienrichtung Elektrotechnik der Technischen Universität Graz unter dem gleichen Titel und mit gleicher Anzahl der Wochenstunden abgelegt haben, gemäß § 59 Abs. 1 UniStG generell durch Verordnung festgelegt.

Der Vorsitzende der Studienkommission: Praxl

261. Verordnung über die Möglichkeit der Ablegung von Prüfungen aus dem 2. Studienabschnitt vor Abschluß des 1. Studienabschnittes für Studierende der Studienrichtung Technische Physik

Die Studienkommission für Technische Physik hat in ihrer Sitzung am 17. März 1998 unter Bezug auf § 80 Abs. 2 UniStG i.d.g.F. (BGBl.Nr. 38/1998 vom 27.2.1998) beschlossen, daß die in der Anlage aufgelisteten Prüfungen bereits vor Abschluß des ersten Studienabschnittes abgelegt werden können.

Der Vorsitzende der Studienkommission: Schürrer

 

262. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (International Management)", an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.306/35-I/B/5A/98 vom 23.4.1998 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (International Management)", abgekürzt "MAS", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15.6.1998, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 373/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.

 

263. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Landwirtschaft an der Universität für Bodenkultur

Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan der Studienrichtung Landwirtschaft an der Universität für Bodenkultur bekannt gemacht.

Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis Mitte Juni 1998 zu diesem Studienplan eingeladen. Der Studienplan kann über die Internet-Adresse http://www.boku.ac.at/studplan/lw abgerufen werden. Die Ausschreibung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 383/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer

 

264. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Technische Mathematik an der Technischen Universität Graz

Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan der Studienrichtung Technische Mathematik der Technischen Universität Graz bekannt gemacht.

Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 30.6.1998 eingeladen. Der derzeit gültige Studienplan kann über folgende Internetadresse

http://www.tu-graz.ac.at/TU-Graz.stpl97-98

abgerufen werden. Die Ausschreibung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 379/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Vorsitzende der Studienkommission: Heersink

 

265. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zu den Studienplänen für die Studienrichtungen Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen an der Technischen Universität Graz

Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zu den Studienplänen für die Studienrichtungen an der Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen an der Technischen Universität Graz bekanntgegeben.

Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis 19. Juni 1998 zu diesen Studienplänen eingeladen. Die Entwürfe und die Qualifikationsprofile für diese Studienpläne liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 320/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Vorsitzende der Studienkommission: Semprich

 

 

 

 

266. Ausschreibung von Planstellen

266.1. Ausschreibung von Planstellen für UniversitätsprofessorInnen

Am Institut für Anorganische Chemie der Technischen Universität Graz ist die Planstelle

einer Universitätsprofessorin/

eines Universitätsprofessors

für Anorganische Chemie

in der ersten (d.h. höheren) besoldungsrechtlichen Kategorie

(Nachfolge O.Univ.-Prof.Dr. Edwin Hengge)

zu besetzen.

Der/Die zukünftige Stelleninhaber/in soll das Fach Anorganische Chemie in der Lehre in voller Breite vertreten.

Seine/Ihre wissenschaftlichen Aktivitäten sollen in einem zukunftsträchtigen Forschungsgebiet der experimentellen anorganischen und/oder metallorganischen Molekülchemie liegen und die an der Fakultät vorhandenen Arbeitsrichtungen sinnvoll ergänzen. Derzeit ist das Institut in einen Spezialforschungsbereich sowie in einen Forschungsschwerpunkt eingebunden, weshalb eine besondere Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Forschergruppen vor allem in den technologischen Disziplinen erwartet wird.

Die Erfordernisse der Ernennung zur Universitätsprofessorin/zum Universitätsprofessor sind:

a) Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische
Hochschulbildung,

b) eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis
(venia docendi) oder eine der Lehrbefugnis als Universitätsdozent gleichzuwertende
wissenschaftliche Befähigung für das Fach, das der zu besetzenden Planstelle entspricht,

c) die pädagogische und didaktische Eignung,

d) die Eignung zur Führung einer Universitätseinrichtung,

e) der Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung.

Die Technische Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an ihrem Personalstand an und lädt daher facheinschlägig qualifizierte Wissenschafterinnen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen.

Bewerbungen unter Beilage des Lebenslaufes mit Beschreibung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs, der Vortrags- und Lehrtätigkeit sowie des Schriftenverzeichnisses, einschließlich der zwei bis drei wichtigsten aktuellen Publikationen, sind bis spätestens

30. August 1998

an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz, Petersgasse 16, 8010 Graz zu richten.

Der Dekan: Vogler

 

266.2. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal

Allgemeine Voraussetzungen:

1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

2. Unbescholtenheit

3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an wissenschaftlichem Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

Ordentliche Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

 

Fakultät für Bauingenieurwesen

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieur-wesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1.7.1998, am Institut für Hoch- und Industriebau.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: EDV-Kenntnisse, besondere Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Grundlagen und Neigung für die konstruktive Forschung im Hochbau, Baupraxis.

Ende der Bewerbungsfrist: 10. Juni 1998.

Der Dekan: Rießberger

 

Fakultät für Maschinenbau

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Adolf Frank, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

2 Planstellen für UniversitätsassistentInnen, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1.9.1998, am Institut für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften/Betriebswirtschaftslehre und -soziologie.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen oder einer technischen Studienrichtung mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzqualifikation (Wi/Mb, Wi/Bau und Telematik mit Wahlfach: Wirtschaft).

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse an vertiefender Beschäftigung auf den Gebieten der Betriebswirtschaftslehre, Cost Management und Marketing Management.

Ende der Bewerbungsfrist: 17. Juni 1998.

1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1.7.1998, am Institut für Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik.

Aufnahmebedingungen: AbsolventIn der Studienrichtung Verfahrenstechnik - Studienzweig Papier- und Zellstofftechnik.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Bereitschaft zur Mitarbeit in Lehre und Forschung; Erfahrung in der Abwicklung von praxisnahen Forschungsprojekten; Teamfähigkeit; Fremdsprachen und pädagogisches Geschick sind weitere wichtige Kriterien.

Ende der Bewerbungsfrist: 10. Juni 1998.

1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 22.6.1998, am Institut für Allgemeine Maschinenlehre und Fördertechnik.

Aufnahmebedingungen: Absolvent(in) der Studienrichtung Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gute konstruktive Kenntnisse, Erfahrung mit ProEningeer, organisatorische und didaktische Fähigkeiten für die Mitwirkung in der Lehre, bei Konstruktions- und Laborübungen FÖT sowie in Maschinenzeichnen mit CAD-Anwendungen, Prüfstandsbetreuung.

Ende der Bewerbungsfrist: 10. Juni 1998

Der Dekan: Frank

 

 

 

266.3. Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete

Allgemeine Voraussetzungen:

1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

2. Unbescholtenheit

3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
fikation bevorzugt aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A, VWGR C, VWGR P1, VWGR P2, VB I/a, VB II/p1, VB II/p2,
VB II/p3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

 

Rektor

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an die Personalabteilung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

2 Planstellen für Lehrlinge (ChemielaborantInnen), unter 18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1.9.1998, am Institut für Mikrobiologie und Abfalltechnologie.

Ende der Bewerbungsfrist: 10. Juni 1998

Kennzahl: 331/ZV/602/525/98.

1 Planstelle eines Lehrlings (Chemielaborant/in), unter 18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1.9.1998, am Institut für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener Technischer Versuchs- und Forschungsanstalt.

Ende der Bewerbungsfrist: 10. Juni 1998

Kennzahl: 333/ZV/602/306/98.

Der Rektor: Killmann

 

Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r allgemeinen Universitätsbediensteten, VB-Entlohnungsgruppe I/d (A5/1), 1/2 beschäftigt, ist voraussichtlich ab sofort am Institut für Mathematik B zu besetzen.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten (in Verwaltung und Organisation), sehr gute Englischkenntnisse, gute EDV-Kenntnisse (Textverarbeitung in Winword, Excel), Bereitschaft zur Einarbeitung in mathematische Textverarbeitungssysteme (LaTex), Erfahrung im Universitätsbetrieb (Buchhaltung, Prüfungsverwaltung) von Vorteil.

Ende der Bewerbungsfrist: 10. Juni 1998

Kennzahl: 332/TN/501B/98.

Der Dekan: Vogler