10. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (Psychosomatische und psychotherapeutische Medizin)"

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.305/6-I/B/5A/97 vom 22. September 1997 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (Psychosomatische und psychotherapeutische Medizin)", abgekürzt "MAS", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 31. Oktober 1997, übermittelt.
Der Entwurf der Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 772/1/97-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer