17. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Nachwahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Baubetrieb und Bauwirtschaft gem. § 45 Abs. 2/2 UOG ’93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich wegen ausgeschiedener Mitglieder und Ersatzmitglieder folgende Wahlversammlung zur Nachwahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des o. a. Institutes gem. § 45 Abs. 2/2 UOG ’93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 5. November 1997, in einem dem Institut für Baustatik zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ’93 gleichgestellt sind.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. November d. J. im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen das Verzeichnis schriftlich beim Vorsitzenden Einspruch erhoben werden.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf