MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 1997/98 ausgegeben am 21. Jänner 1998 8. Stück

73. Satzung - "IX. Betriebs- und Benutzungsordnungen, Teil D Universitätsbibliothek"

74. Einladung zur Wahl des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung

75. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG zur Wahl eines Vertreters und eines Ersatzmitgliedes aus der Personengruppe der Universitätsprofessoren in die Studienkommission für die Studienrichtung Technische Chemie gemäß § 41 UOG für die Restdauer der Funktionsperiode

76. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsprofessoren in die "Doktoratsstudienkommission" der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

77. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission für das Doktoratsstudium "Dr.rer.nat." an der Technisch-Naturwissen-schaftlichen Fakultät

78. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb der Studienrichtung Physik in die interuniversitäre Studienkommission für das Lehramtsstudium "Physik"

79. Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 1997/98 gemäß §§ 57-62 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik

80. Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1998 gemäß §§ 63-67 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik

81. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Volkskunde/Europäische Ethnologie der Karl-Franzens-Universität Graz

82. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Architektur der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz

83. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Physik an der Universität Wien

84. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Technical Communication)", Donau-Universität Krems

85. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Bioengineering)", Donau-Universität Krems

86. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (European Law)", Schloß Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-Gesellschaft m.b.H, Lochau am Bodensee

87. Ausschreibung von Planstellen

73. Satzung - "IX. Betriebs- und Benutzungsordnungen, Teil D Universitätsbibliothek"

Der Senat der Technischen Universität Graz hat in seiner Sitzung am 23. Juni 1997 den Satzungsteil "Betriebs- und Benutzungsordnungen" (Kapitel 090 / D. Universitätsbibliothek) beschlossen.

Der Satzungsteil 090 Betriebs- und Benutzungsordnungen, D. Universitätsbibliothek wird in der
4. Sondernummer des Mitteilungsblattes, Stück Nr. 8a. vom 21.01.1998, verlautbart. Die Genehmigung gemäß § 7 Abs. 3 UOG 1993 erfolgte mit Schreiben des BM:WV vom 12. Dezember 1997 (GZ 1001/42-I/A/8a/97).

Der Vorsitzende des Senates: KAUTSCH

74. Einladung zur Wahl des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Elektrische Meß-technik und Meßsignalverarbeitung

Wahltermin: Mittwoch, 25. Februar 1998, 9.00 Uhr s.t.

Wahlort: Seminarraum des Institutes

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

Der Institutsvorstand: Zagar

 

75. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG zur Wahl eines Vertreters und eines Ersatzmitgliedes aus der Personengruppe der Universitätsprofessoren in die Studienkommission für die Studienrichtung Technische Chemie gemäß § 41 UOG für die Restdauer der Funktionsperiode

Wahltermin: Donnerstag, 5. März 1998, 17.00 Uhr s.t.

Wahlort: Seminarraum des Institutes für Festkörperphysik

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Wahltermin schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Kolmer

 

76. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsprofessoren in die "Doktoratsstudien-kommission" der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Das Fakultätskollegium hat die Einrichtung einer Doktoratsstudienkommission mit der Zusammensetzung 4:4:4 beschlossen.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessoren, die am Stichtag, das ist der
23. Februar 1998 in einem dieser Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Donnerstag, 5. März 1998, 17.00 Uhr s.t.

Wahlort: Seminarraum des Institutes für Festkörperphysik

Es sind 4 Mitglieder und die entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern für die Funktionsperiode bis zum 30.9.2000 (ab dem Tag der Konstituierung) zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Wahltermin schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Kolmer

 

77. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission für das Doktoratsstudium "Dr.rer.nat." an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

In der Wahlversammlung am 12. Jänner 1998 wurden folgende Vertreter und Ersatzvertreter gewählt:

Vertreter:

Univ.-Ass.Dipl.-Ing.Dr. Michael Murkovic, 548

Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Günter Rothe, 501/B

Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Leisch, 513

Ass.-Prof.Mag.Dr. Sybille Mick, 509

Ersatzvertreter:

Univ.-Ass.Dipl.-Ing.Dr. Robert Saf, 539

Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Martin Heyn, 515

Ass.-Prof.Dr. Dietmar Klammer, 521

Univ.-Ass.Dipl.-Ing. Thomas Dietinger, 506

Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

 

78. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb der Studienrichtung Physik in die interuniversitäre Studienkommission für das Lehramtsstudium "Physik"

In der Wahlversammlung am 12. Jänner 1998 wurden folgende Vertreter und Ersatzvertreter gewählt:

Vertreter:

Ass.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Gernot Pottlacher

Ersatzvertreter:

Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Heinrich Sormann

Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

79. Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 1997/98 gemäß §§ 57-62 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik

Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

Der Universitätsdirektor: Auer

 

80. Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 1998 gemäß §§ 63-67 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) der Fakultät für Elektrotechnik

Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

Der Universitätsdirektor: Auer

 

81. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Volkskunde/Europäische Ethnologie an der Karl-Franzens- Universität Graz

Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan der Studienrichtung Volkskunde/Europäische Ethnologie der Karl-Franzens-Universität bekannt gemacht.

Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis 15. April 1998 zu diesem Studienplan eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer

82. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Architektur an der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz

Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan der Studienrichtung Architektur der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz bekannt gemacht.

Als Österreichs kleinste Architekturfakultät sehen wir unsere Aufgabe nicht in einer enzyklopädischen Fächerbreite sondern in einer schwerpunktmäßigen Vertiefung und einer speziellen Profilierung, deren Ziel im wesentlichen drei neue Themenschwerpunkte sein sollen:

1. Solararchitektur / Ökologische und energetische Aspekte des Bauens

2. Holzbau / Moderne Konstruktionen und Fertigungsmethoden

3. Der universitär so allgemein vernachlässigte Bereich von Organisations- und Selbstmanagement.

Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum
27. Februar 1998 zu diesem Studienplan eingeladen.

Der Universitätsdirektor: Auer

 

83. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Physik an der Universität Wien

Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Physik bekannt gemacht. Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31. März 1998 zu diesem Studienplan eingeladen. Das Qualifikationsprofil der AbsolventInnen der o.g. Studienrichtung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer

84. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Technical Communication)", Donau-Universität Krems

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.306/70-I/B/5A/97 vom 5. Jänner 1998 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Technical Communication)", abgekürzt "MAS", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 13.März 1998, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 1289/1/97-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer

 

85. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Bioengineering)", Donau-Universität Krems

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.306/69-I/B/5A/97 vom 5. Jänner 1988 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Bioengineering)", abgekürzt "MAS", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 13. März 1998, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 1288/1/97-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer

 

86. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (European Law)", Schloß Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-Gesellschaft m.b.H, Lochau am Bodensee

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.305/20-I/B/5A/97 vom 29. Dezember 1997 den Entwurf einer Verordnung über die Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (European Law)", abgekürzt "MAS", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Februar 1998, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 1287/1/97-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer

 

87. Ausschreibung von Planstellen

Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal

Allgemeine Voraussetzungen:

1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

2. Unbescholtenheit

3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an wissenschaftlichem Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

Ordentliche Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

 

Fakultät für Maschinenbau

Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Adolf Frank, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1.3.1998, am Institut für Verfahrenstechnik/Abteilung Apparatebau und Mechanische Verfahrenstechnik.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Verfahrenstechnik.

Ende der Bewerbungsfrist: 11. Februar 1998.

Der Dekan: Frank