MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 1999/2000 ausgegeben am 19. April 2000, 15. Stück

  1. Satzungsänderung "Kapitel II. Organe und Gliederung der Universität, Teil H. Institute"
  2. Einrichtung einer Abteilung am Institut für Theoretische Physik

  3. Einladung zur Wahl des Dekans der Fakultät für Maschinenbau gemäß § 49 UOG 1993 für die Funktionsperiode vom 25. Oktober 2000 bis 30. September 2004

  4. Einladung zur Wahl des Studiendekans und der zwei Vize-Studiendekane der Fakultät für Maschinenbau gemäß § 43 UOG 1993 für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2000 bis 30. September 2002

  5. Einladung zur Wahl des Dekans der Fakultät für Elektrotechnik gemäß § 49 UOG 1993 für die Funktionsperiode vom 25. Oktober 2000 bis 30. September 2004

  6. Einladung zur Wahl des Studiendekans und des Vize-Studiendekans der Fakultät für Elektrotechnik gemäß § 43 UOG 1993 für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2000 bis 30. September 2002

  7. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in diverse Kollegialorgane

  8. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG 1993 des Institutes für Elektrische Anlagen und Hochspannungstechnik der Fakultät für Elektrotechnik der TUG

  9. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG 93

  10. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der Fakultät für Architektur

  11. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der Fakultät für Bauingenieurwesen

  12. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der Fakultät für Maschinenbau

  13. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der Fakultät für Elektrotechnik

  14. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

  15. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenze gem. § 45 UOG 93 des Institutes für Elektrische Anlagen und Hochspannungstechnik

  16. Ergebnis der Wahl des Dekans der Fakultät für Architektur gemäß § 49 UOG 1993 für die Funktionsperiode von vier Jahren

  17. Ergebnis der Wahl des Vize-Studiendekans der Fakultät für Architektur gemäß § 43 (7) UOG 1993 für eine Funktionsperiode von zwei Jahren

  18. Ergebnis der Wahl des/r Studiendekans/in der Fakultät für Architektur gemäß § 43 UOG 1993 für die Funktionsperiode von zwei Jahren

  19. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan Geographie-Diplom an der Universität Klagenfurt

  20. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Skandinavistik an der Universität Wien

  21. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Sprachwissenschaft an der Universität Innsbruck

  22. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Kunstgeschichte an der Universität Wien

  23. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Wirtschaftsingenieurwesen Technische Chemie an der Johannes Kepler Universität Linz

  24. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Pädagogik an der Karl-Franzens-Universität Graz

  25. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium Philosophie an der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien

  26. Ausschreibung von Planstellen

  27. Ausschreibung von Planstellen; Berichtigung zum Mitteilungsblatt Nr. 14 vom 5. April 2000,

  1. Satzungsänderung "Kapitel II. Organe und Gliederung der Universität, Teil H. Institute"

    Das BM:WV hat mit Schreiben vom 28. März 2000 (GZ 23.006/2-I/A/3/2000) die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 13. Dezember 1999 beschlossene Satzungsänderung betreffend die Institutsgliederung der an der Fakultät für Elektrotechnik eingerichteten Institute "Institut für Elektrische Anlagen" sowie "Institut für Hochspannungstechnik mit Versuchsanstalt" des Kapitels 020 "Organe und Gliederung der Universität" Teil H Institute § 8 gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 UOG 1993 genehmigt.

    Diese Satzungsänderung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

    Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

     

     

  2. Einrichtung einer Abteilung am Institut für Theoretische Physik

    Der Senat der Technischen Universität Graz hat in seiner Sitzung am 3. April 2000 im Sinne der §§ 51 Abs. 1 Z 6 und § 46 Abs. 6 UOG 1993 die Einrichtung der Abteilung für Vielteilchenphysik am Institut für Theoretische Physik beschlossen (eingeschränkt auf die Geltungsdauer, in der wenigstens drei Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren dem Institut zugeordnet sind).

    Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

     

     

  3. Einladung zur Wahl des Dekans der Fakultät für Maschinenbau gemäß § 49 UOG 1993 für die Funktionsperiode vom 25. Oktober 2000 bis 30. September 2004

    Wahltermin: Donnerstag, 11. Mai 2000 um 15.15 Uhr

    Wahlort: Dekanatssitzungszimmer, Kopernikusgasse 24, 2. Stock

    Gemäß § 49 Abs. 3 UOG 1993 ist der/die Dekan/Dekanin vom Fakultätskollegium aus einem zumindest drei Personen umfassenden Vorschlag des Rektors aus dem Kreis der UniversitätsprofessorInnen der betreffenden Fakultät zu wählen. Gemäß § 49 Abs. 7 UOG 1993 beträgt die Funktionsperiode des Dekans vier Jahre. Eine mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.

     

     

  4. Einladung zur Wahl des Studiendekans und der zwei Vize-Studiendekane der Fakultät für Maschinenbau gemäß § 43 UOG 1993 für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2000 bis 30. September 2002

    Wahltermin: Donnerstag, 11. Mai 2000 um 15.45 Uhr

    Wahlort: Dekanatssitzungszimmer, Kopernikusgasse 24, 2. Stock

    Gemäß § 43 Abs. 1 UOG 1993 ist für die vom Wirkungsbereich einer Fakultät erfasste(n) Studienrichtung(en) ein Studiendekan aus dem Kreis der Universitätsprofessoren vom Fakultätskollegium zu wählen. Bei der Wahl des Studiendekans führen die Vertreter der Gruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb und die Vertreter der Gruppe der Studierenden jeweils zwei Stimmen.

    Gemäß § 43 Abs. 7 UOG 1993 ist jeder Vize-Studiendekan vom Fakultätskollegium auf Vorschlag des Studiendekans für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu wählen. Dabei ist auch festzulegen, von welchem Vize-Studiendekan der Studiendekan im Falle seiner Verhinderung vertreten wird. Im übrigen gilt für die Wahl der Vize-Studiendekane § 43 Abs. 1 UOG 1993

    Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Stark

     

     

  5. Einladung zur Wahl des Dekans der Fakultät für Elektrotechnik gemäß § 49 UOG 1993 für die Funktionsperiode vom 25. Oktober 2000 bis 30. September 2004

    Wahltermin: Mittwoch, 10. Mai 2000 um 14 Uhr s.t.

    Wahlort: Sitzungszimmer der Fakultät für Elektrotechnik,

    Kopernikusgasse 24, 2. Stock, ZiNr. 239, 8010 Graz

    Gemäß § 49 Abs. 3 UOG 1993 ist der/die Dekan/Dekanin vom Fakultätskollegium aus einem zumindes drei Personen umfassenden Vorschlag des Rektors aus dem Kreis der UniversitätsprofessorInnen der betreffenden Fakultät zu wählen. Gemäß § 49 Abs. 7 UOG 1993 beträgt die Funktionsperiode des Dekans vier Jahre. Eine mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.

     

     

  6. Einladung zur Wahl des Studiendekans und des Vize-Studiendekans der Fakultät für Elektrotechnik gemäß § 43 UOG 1993 für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2000 bis 30. September 2002

    Wahltermin: Mittwoch, 10. Mai 2000 um 14.15 Uhr

    Wahlort: Sitzungszimmer der Fakultät für Elektrotechnik,

    Kopernikusgasse 24, 2. Stock, ZiNr. 239, 8010 Graz

    Gemäß § 43 Abs. 1 UOG 1993 ist für die vom Wirkungsbereich einer Fakultät erfasste(n) Studienrichtung(en) ein Studiendekan aus dem Kreis der Universitätsprofessoren vom Fakultätskollegium zu wählen. Bei der Wahl des Studiendekans führen die Vertreter der Gruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb und die Vertreter der Gruppe der Studierenden jeweils zwei Stimmen.

    Gemäß § 43 Abs. 7 UOG 1993 ist jeder Vize-Studiendekan vom Fakultätskollegium auf Vorschlag des Studiendekans für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu wählen. Dabei ist auch festzulegen, von welchem Vize-Studiendekan der Studiendekan im Falle seiner Verhinderung vertreten wird. Im übrigen gilt für die Wahl der Vize-Studiendekane § 43 Abs. 1 UOG 1993.

    Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Zagar

     

     

  7. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in diverse Kollegialorgane

     

    Wahltermin: Mittwoch, 17. Mai 2000 von 8:30 bis 12:00 Uhr

    Wahlort: Aula der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12

     

    In die folgenden Kollegialorgane (Die in Klammer angegebene Zahl bezeichnet die in das jeweilige Kollegialorgan zu wählenden VertreterInnen, die ErsatzvertreterInnen sind in gleicher Zahl zu wählen und nicht angeführt) ist zu wählen:

    1. Universitätsversammlung (41)

    Senat:

    1. Senat, VertreterInnen aus dem gesamten Bereich der Universität (4)
    2. Senat, VertreterIn aus dem Bereich der Fakultät für Architektur (1)
    3. Senat, VertreterIn aus dem Bereich der Fakultät für Bauingenieurwesen (1)
    4. Senat, VertreterIn aus dem Bereich der Fakultät für Maschinenbau (1)
    5. Senat, VertreterIn aus dem Bereich der Fakultät für Elektrotechnik (1)
    6. Senat, VertreterIn aus dem Bereich der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (1)

    Fakultätskollegien:

    1. Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur (3)
    2. Fakultätskollegium der Fakultät für Bauingenieurwesen (7)
    3. Fakultätskollegium der Fakultät für Maschinenbau (3)
    4. Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik (4)
    5. Fakultätskollegium der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (10)


    Studienkommissionen der Studienrichtung:

    1. Architektur (3)
    2. Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Architektur (2)
    3. Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen (4)
    4. Vermessungswesen (3)
    5. Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Bauingenieur-
      wesen (2)
    6. Maschinenbau (3)
    7. Verfahrenstechnik (4)
    8. Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau (3)
    9. Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Maschinenbau (3)
    10. Elektrotechnik (3)
    11. Elektrotechnik-Toningenieur (interuniversitär, 2 Vertreter der TUG)
    12. Telematik (4; ET und TN-Fakultät gemeinsam)
    13. Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Elektrotechnik (3)
    14. Technische Chemie (4)
    15. Technische Mathematik (4)
    16. Technische Physik (4)
    17. Diplomstudium Lehramtsstudium der TN-Fakultät (5); Rest der Funktionsperiode
    18. Diplomstudium Lehramtsstudium der TN-Fakultät (5); neue Funktionsperiode
    19. Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der TN-Fakultät (4)
    20. Doktoratsstudium der Naturwissenschaften der TN-Fakultät (4)
    21. Technische Geologie (interuniversitär, 1 Vertreter der TUG)
    22. Diplomstudium Lehramtsstudium an der TN-Fakultät im Unterrichtsfach Physik (interuniversitär, 1 Vertreter der TUG)
    23. Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der TUG (gesamte Universität) (5)

     

    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

    Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

    Die Wählerverzeichnisse werden in der Zeit vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

    Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.

     

     

  8. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG 1993 des Institutes für Elektrische Anlagen und Hochspannungstechnik der Fakultät für Elektrotechnik der TUG

    Gem. § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o.a. Institutskonferenz ein.

    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem dem Institut zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

    Wahltermin: Mittwoch, 17. Mai 2000 von 8:30 bis 12:00 Uhr

    Wahlort: Aula der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12

    Es sind 2 (3) Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

    Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

    Die Wählerverzeichnisse werden in der Zeit vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

    Die Wahl erfolgt für die laufende Funktionsperiode, d.h. die Funktionsperiode endet mit 30. September 2000.

    Der Vorsitzende der Wahlkommission: Heusgen

     

  9. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG 93

    Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG 93 der Technischen Universität Graz ein.

    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

    Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr

    Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16

    Es sind 48 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.

    Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

    In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

    Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.

     

  10. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der Fakultät für Architektur

    Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der (aller) Institute der Fakultät für Architektur ein.

    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

    Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr

    Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16

    In das Fakultätskollegium sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern,

    in die Institutskonferenz ist jeweils ein/e Vertreter/in und Ersatzmitglieder zu wählen.

    Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

    In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienstellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

    Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.

  11. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der Fakultät für Bauingenieurwesen

    Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der (aller) Institute der Fakultät für Bauingenieurwesen ein.

    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

    Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr

    Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16

    In das Fakultätskollegium sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern,
    in die Institutskonferenz ist jeweils ein/e Vertreter/in und Ersatzmitglieder zu wählen.

    Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

    In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

    Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.

     

  12. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der Fakultät für Maschinenbau

    Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der (aller) Institute der Fakultät für Maschinenbau ein.

    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

    Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr

    Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16

    In das Fakultätskollegium sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern,
    in die Institutskonferenz ist jeweils ein/e Vertreter/in und Ersatzmitglieder zu wählen.

    Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

    In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

    Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.

     

  13. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der Fakultät für Elektrotechnik

    Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der (aller) Institute der Fakultät für Elektrotechnik ein.

    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

    Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr

    Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16

    In das Fakultätskollegium sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern,
    in die Institutskonferenz ist jeweils ein/e Vertreter/in und Ersatzmitglieder zu wählen.

    Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

    In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

    Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.

     

     

  14. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

    Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 und in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG 93 der (aller) Institute der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ein.

    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

    Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr

    Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16

    In das Fakultätskollegium sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern,
    in die Institutskonferenz ist jeweils ein/e Vertreter/in und Ersatzmitglieder zu wählen.

    Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

    In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

    Die Funktionsperiode beginnt mit 1. Oktober 2000 und endet mit 30. September 2002.

    Der Vorsitzende der Wahlkommission: Blass

     

     

  15. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG 93 des Institutes für Elektrische Anlagen und Hochspannungstechnik

    Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz des o. a. Institutes gem. § 45 UOG ein.

    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 19. April 2000, in einem dem Institut zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

    Wahltermin: Dienstag, 16. Mai 2000, 11:00 bis 13:00 Uhr

    Wahlort: Hörsaal P1, Petersgasse 16

    Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.

    Wahlvorschläge können bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 9. Mai 2000 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevoll-mächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

    In das Wählerverzeichnis kann vom 27. April 2000 bis 4. Mai 2000 im Büro der Dienststellen-ausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, Einsicht genommen werden.

    Die Wahl erfolgt für die laufende Funktionsperiode, d. h. die Funktionsperiode endet mit 30. September 2000.

    Der Vorsitzende der Wahlkommission: Blass

     

     

  16. Ergebnis der Wahl des Dekans der Fakultät für Architektur gemäß § 49 UOG 1993 für die Funktionsperiode von vier Jahren

    Das Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur hat am 30. März 2000

    O.Univ.-Prof. Mag.art. Dr.phil. Karin WILHELM

    zur Dekanin der Fakultät für Architektur für eine Funktionsperiode von vier Jahren, d.i. vom 25. Oktober 2000 bis 30. September 2004, gewählt.

     

     

  17. Ergebnis der Wahl des Vize-Studiendekans der Fakultät für Architektur gemäß § 43 (7) UOG 1993 für eine Funktionsperiode von zwei Jahren

    Das Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur hat in seiner Sitzung am 30. März 2000

    O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Jean Marie Corneille MEUWISSEN

    zum Vize-Studiendekan für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2000 bis 30. September 2002 gewählt.

     

     

  18. Ergebnis der Wahl des/r Studiendekans/in der Fakultät für Architektur gemäß § 43 UOG 1993 für die Funktionsperiode von zwei Jahren

    Das Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur hat am 30. März 2000

    Univ.-Prof. Mag.art. Mag.arch. Irmgard FRANK

    zur Studiendekanin der Fakultät für Architektur für eine Funktionsperiode von zwei Jahren, d.i. vom 1. Oktober 2000 bis 30. September 2002, gewählt.

    Der Vorsitzende-Stellvertreter des Fakultätskollegiums: Kupelwieser

     

     

  19. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan Geographie-Diplom an der Universität Klagenfurt

    Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan Geographie-Diplom an der Universität Klagenfurt, bekannt gemacht.

    Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 30. April 2000 eingeladen.

     

     

     

     

     

  20. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Skandinavistik an der Universität Wien

    Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für die Studienrichtung Skandinavistik an der Universität Wien, bekannt gegeben.

    Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. Mai 2000 eingeladen. Bei Interesse kann der Entwurf des Studienplanes samt Qualifikationsprofil über die Internet-Homepage

    http://www.univie.ac.at/skandinavistik/inhalt3.html

    abgerufen werden.

     

     

  21. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Sprachwissenschaft an der Universität Innsbruck

    Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Sprachwissenschaft an der Universität Innsbruck, bekannt gegeben.

    Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 30. April 2000 eingeladen. Bei Interesse kann der Studienplan über die Internet-Homepage

    http://info.uibk.ac.at/c/c6/c604/studplan97.html

    abgerufen werden.

     

     

  22. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Kunstgeschichte an der Universität Wien

    Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Kunstgeschichte an der Universität Wien, bekannt gegeben.

    Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 5. Mai 2000 eingeladen.

     

     

  23. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Wirtschaftsingenieurwesen Technische Chemie an der Johannes Kepler Universität Linz

    Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Wirtschaftsingenieurwesen Technische Chemie an der Johannes Kepler Universität Linz, bekannt gegeben.

    Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 12. Mai 2000 eingeladen. Der Entwurf und das Qualifikationsprofil für diesen Studienplan liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 431/1/2000-S) zur Einsichtnahme auf. Bei Interesse kann der Studienplan auch über die Internet-Homepage

    http://technix.oeh.uni-linz.ac.at/~techchem/

    abgerufen werden.

     

     

  24. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Pädagogik an der Karl-Franzens-Universität Graz

    Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Pädagogik an der Karl-Franzens-Universität Graz, bekannt gegeben.

    Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 10. Mai 2000 eingeladen. Bei Interesse kann der Studienplan über die Internet-Homepage

    http://www-gewi.kfunigraz.ac.at/edu

    abgerufen werden.

     

     

     

     

     

  25. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium Philosophie an der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien

    Hiermit wird gemäß § 20 Abs. 1 UniStG bekannt gegeben, dass der Entwurf des Studienplans für das Doktoratsstudium Philosophie an der Universität für Musik und Darstellende Kunst zur Begutachtung aufliegt.

    Alle Einrichtungen gemäß § 20 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 2. Mai 2000 eingeladen. Der Entwurf des Studienplans liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 356/1/2000-S) zur Einsichtnahme auf.

     

     

    Der Universitätsdirektor: Auer

     

     

     

  26. Ausschreibung von Planstellen

    249.1. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal

    Allgemeine Voraussetzungen:

    1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

    2. Unbescholtenheit

    3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

    Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

    Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
    schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

    Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

     

     

    Fakultät für Bauingenieurwesen

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieur-wesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Juni 2000, am Institut für Straßen- und Verkehrswesen.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens, Studienzweig "Infrastruktur und Umwelt" oder Vertiefung "Verkehr", einschlägige Diplomarbeit auf dem Gebiet des Straßen- und Verkehrswesens.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gute EDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Interesse an wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung, Bereitschaft zur Teamarbeit.

    Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000

    Der Dekan: Rießberger

     

     

    Fakultät für Elektrotechnik

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Rentmeister, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, vollbeschäftigt, Ersatzkraft, voraussichtlich ab 1. Juni 2000 bis 30. November 2000, am Institut für Elektro- und Biomedizinische Technik.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder Telematik und Kenntnisse auf dem Gebiet der Biomedizinischen Technik.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung in der Messtechnik von Biosignalen, Kenntnisse aus medizinischer Elektronik (Hardwaredesign), Programmiererfahrung und MATLAB, Bereitschaft zur Mitwirkung in der Lehre, i.e. bei praktischen Übungen und der Betreuung von Diplomarbeiten (Erfahrung als Tutor vorteilhaft), Kenntisse in Modellierung und Simulation, Bereitschaft zur Mitarbeit in wissenschaftlichen Projekten (SFB).

    Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000

    Der Dekan: Rentmeister

     

     

    Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, 1/2 beschäftigt, Ersatzkraft, voraussichtlich ab 15. Mai 2000, am Institut für Organische Chemie.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Technischen Chemie.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Solide Kenntnisse der präparativen Organischen Chemie, insbesondere auf den Arbeitsgebieten des Instituts, Vertrautheit mit den modernen spektroskopischen Verfahren, PC-Erfahrung und nach Möglichkeit theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit Metallkatalysatoren und Hochdruckhydriereinrichtungen.

    Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000

     

    1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, 1/2 beschäftigt, Ersatzkraft, voraussichtlich ab 15. Mai 2000, am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Technische Chemie.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erfahrung auf dem Gebiet der Single-Photon-Counting Technik, der Kinetik von photoinduzierter Elektronentransferreaktionen. Grundkenntnisse auf dem Gebiet: "Magnetic Field Effects in Chemistry". Sehr gute Englischkenntnisse.

    Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000

     

    1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, 1/2 beschäftigt, Ersatzkraft, voraussichtlich ab 15. Mai 2000, am Institut für Festkörperphysik.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Studienrichtung Technische Physik.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnis und experimentelle und theoretische Erfahrung auf dem Gebiet optischer und elektronischer Eigenschaften organischer Festkörper, Auslandserfahrung.

    Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000

    Der Dekan: Vogler

     

     

    249.2.Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete

    Allgemeine Voraussetzungen:

    1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

    2. Unbescholtenheit

    3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

    Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

    Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
    schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
    fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

    Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2,
    VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
    SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

     

     

     

     

    Fakultät für Bauingenieurwesen

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieur-wesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/3, Ersatzkraft für 6 Monate, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Ende Mai 2000, am Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft.

    Aufnahmebedingungen: HTL-Absolvent/in für Elektrotechnik/Elektrik oder AHS-Matura.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Begonnenes Studium eines einschlägigen Faches (Informatik, Telematik, Technische Physik, Elektronik, Prozesstechnik), evtl. Erfahrung in Messtechnik.

    Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000

    Kennzahl: 450/B/213/00

    Der Dekan: Rießberger

     

     

    Fakultät für Elektrotechnik

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Rentmeister, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v3/2, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Juni 2000, am Institut für Hochspannungstechnik mit Versuchsanstalt.

    Gewünschte Qualifikationen: Elektromonteur mit Kenntnissen als Betriebselektriker insbesondere für Maschinen und Steuerungen.

    Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2000

    Kennzahl: 451/E/435/00

    Der Dekan: Rentmeister

     

     

  27. Ausschreibung von Planstellen; Berichtigung zum Mitteilungsblatt Nr. 14 vom 5. April 2000,

    Punkt 223.2

    Fakultät für Bauingenieurwesen

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieur-wesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, vollbeschäftigt, Ersatzkraft (Karenzvertretung), voraussichtlich ab 17. Mai 2000 befristet auf 5 Monate, am Institut für Hydraulik und Hydrologie.

    Gewünschte Qualifikationen: Vertiefte EDV-Kenntnisse und Programmiererfahrung zur Lösung wasserwirtschaftlicher Aufgaben.

    Ende der Bewerbungsfrist: 26. April 2000

    Der Dekan: Rießberger