MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 1999/2000 ausgegeben am 16. August 2000, 25. Stück

  1. Einladung zur Wahl des Vorsitzenden des Senates und dessen Stellvertreters für die Funktionsperiode vom 01.10.2000 bis 30.09.2002
  2. Sitzungstermine des Senates im Studienjahr 2000/2001
  3. Entsendung der Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
  4. Satzungskapitel "Organe und Gliederung der Universität" - Änderung
  5. Satzung - "Ordnungsvorschriften" , Teil C Datenschutzordnung
  6. Satzungskapitel "Dienstleistungseinrichtungen", "Wahlordnung", "Kooperationen und Teilrechtsfähigkeit" sowie "Betriebs- und Benutzungsordnungen" - Änderungen
  7. Leiter der interuniversitären Dienstleistungseinrichtung "Universitäts-Sportinstitut Graz"
  8. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Baubetrieb und Bauwirtschaft gem. § 46 UOG 93
  9. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Regelungstechnik gem. § 46 UOG 93
  10. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Physikalische und Theoretische Chemie gem. § 46 UOG 93
  11. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Wasserbau und Wasserwirtschaft gem. § 46 UOG 93
  12. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Experimentalphysik gem. § 46 UOG 93
  13. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Theoretische Physik gem. § 46 UOG 93
  14. Entwurf einer Verordnung über die Psychologische Studentenberatung; Begutachtungsverfahren
  15. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Industrial Design an der Universität für angewandte Kunst Wien
  16. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck
  17. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Business Administration (MBA)"
  18. Hans-Kudlich-Preis 2000
  19. ARGE Alpen-Adria, Stipendien der Universität Triest, Italien
  20. Neue Ausschreibungen im 5. EU Rahmenprogramm (IHP Programm)
  21. Ausschreibung von Planstellen

 

  1. Einladung zur Wahl des Vorsitzenden des Senates und dessen Stellvertreters für die Funktionsperiode vom 01.10.2000 bis 30.09.2002:

    Der Vorsitzende des Senates und dessen Stellvertreter sind gemäß § 51 Abs. 1 Z 1 UOG 1993 für eine Funktionsperiode von zwei Jahren aus dem Kreis der Mitglieder des Senates mit venia docendi zu wählen.

    Wahltermin: Montag, 16. Oktober 2000, 14:00 Uhr s.t.

    Wahlort: Sitzungssaal, Rechbauerstraße 12, 1. Stock

    Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

  2. Sitzungstermine des Senates im Studienjahr 2000/2001

    Für die Abhaltungen der Sitzungen des Senates im Studienjahr 2000/2001 werden folgende Termine vorgesehen:

    1. Sitzung:

    Montag,

    16.10.2000

    2. Sitzung:

    Montag,

    11.12.2000

    3. Sitzung:

    Montag,

    22.01.2001

    4. Sitzung:

    Montag,

    26.02.2001

    5. Sitzung:

    Montag,

    26.03.2001

    6. Sitzung:

    Montag,

    25.06.2001

    Voraussichtlicher Beginn jeweils um 14:00 Uhr s.t.

    Gemäß § 3 Abs. 9 der Geschäftsordnung erfolgt die Einberufung zu den Sitzungen und die Kundmachung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung (§ 3 Abs. 3 GO) mit Bekanntgabe des Ortes der Sitzung jeweils zwei Wochen vor den Sitzungen durch Anschlag an der Amtstafel.

    Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

     

     

  3. Entsendung der Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen:

    Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2000 beschlossen, auf Vorschlag des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen folgende 21 Mitglieder sowie Ersatzmitglieder in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für eine Funktionsperiode von zwei Jahren (25.10.2000 bis 30.09.2002) zu entsenden:

    Als Mitglieder:

    Prof. Dr. Anna-Margaretha Hohmann-Vogrin (Institut für Städtebau und Umweltgestaltung), Dr. Meri Carita Merenmies-Teuschl (Institut für Raumgestaltung), DI Michael Grobbauer Michael (Institut für Hochbau für Architekten), Dr. Günter Gruber (Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau), Dr. Evelyn Krall (Institut für Hydraulik und Hydrologie), DI Gudrun Ibler (Institut für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVFA für Festigkeits- und Materialprüfung), Prof. Dr. Helmut Stark (Institut für Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik), DI Gerhild Schinagl (Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik), Heidrun Zankl (Institut für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften), Prof. Dr. Lothar Fickert (Institut für Elektrische Anlagen), Prof. Dr. Stephan Pack (Institut für Hochspannungstechnik), Britta Hartweger (Studentin), Dr. Annemarie Kelterer (Institut für Physikalische und Theoretische Chemie), Ing. Barbara Herz (Institut für Anorganische Chemie), Dr. Sybille Mick (Institut für Geometrie), Dr. Christa Grogger (Institut für Anorganische Chemie), Johanna Klostermann (Institut für Anorganische Chemie), Baumgartner Kerstin (Studentin), Heidrun Walther (Universitätsbibliothek), HR Dr. Maria Edlinger (Zentrale Verwaltung), Dr. Helga Reinbacher (Zentraler Informatikdienst).

    Als Ersatzmitglieder:

    DI Gudrun Oswald (Institut für Tragwerkslehre), Hierzer Ruth (Studentin), Baumgartner Susanne (Studentin), DI Heidrun Kirchweger (Institut für Mechanik und Getriebelehre), Prof. Dr. Beate Reetz (Institut für Wärmetechnik), DI Ulla Birnbacher (Institut für Nachrichtentechnik und Wellenausbreitung), Prof. Dr. Axel Pinz (Institut für Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung), Dr. Sophie Frisch (Institut für Mathematik), Dr. Brigitte Koppelhuber-Bitschnau (Institut für Physikalische und Theoretische Chemie), Dr. Michaela Flock (Institut für Anorganische Chemie).

    Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

     

     

  4. Satzungskapitel "Organe und Gliederung der Universität" - Änderung

    Das BM:BWK hat mit Schreiben vom 25. Juli 2000 (GZ 34.200/31-VII/B/4/2000) die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 3. April 2000 beschlossenen Änderungen des Satzungskapitels 020 "Organe und Gliederung der Universität" (veröffentlicht im gegenständlichen Fall am 5. Juni 1996, Mitteilungsblatt 9. Sondernummer, 20a. Stück; die aktuelle Satzung entnehmen Sie auch der Website http://www.cis.tu-graz.ac.at/senat/) gemäß § 7 Abs. 3 UOG 1993 wie folgt genehmigt:

    â Teil A. Organe der Universität, allgemeine Bestimmungen / Funktionsperioden

    § 4. ... (2) Die Funktionsperiode des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beträgt zwei Jahre.

    ... (4) ... Mitglieder und Ersatzmitglieder in Kollegialorganen sind für die Dauer der jeweiligen Funktionsperiode zu wählen.

    â Teil H. Institute

    § 1. Die Institute der Technischen Universität Graz haben die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen wissenschaftlichen Fachgebiete in Forschung und Lehre zu vertreten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben können sie sich auch der Beteiligung an wissenschaftlich orientierten Einrichtungen, die im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit gemäß §§ 3 und 4 UOG 1993 betrieben werden, bedienen (siehe auch Satzungskapitel 060 § 2 (1) Z 7). Die Institute haben weiters an der Selbstverwaltung der Universität mitzuwirken.

    â Teil M. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

    § 2. ... (2) Die Funktionsperiode des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beträgt zwei Jahre. ...

    NEU

    (3) Werden vom Senat Ersatzmitglieder entsandt, so hat der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen mit Stimmenmehrheit zu beschließen, welches Ersatzmitglied die Funktion eines Hauptmitgliedes, das ausscheidet oder längere Zeit verhindert ist, übernimmt.

    Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

     

     

  5. Satzung - "Ordnungsvorschriften" , Teil C Datenschutzordnung

    Das vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 26. Juni 2000 beschlossene Satzungskapitel 080 "Ordnungsvorschriften", Teil C Datenschutzordnung (BM:BWK-Genehmigung vom 25. Mai 2000, GZ 34.200/40-VII/B/4/2000) wurde in der 6. Sondernummer des Mitteilungsblattes, Stück Nr. 24a. vom 11.8.2000 kundgemacht.

    Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

     

     

  6. Satzungskapitel "Dienstleistungseinrichtungen", "Wahlordnung", Kooperationen und Teilrechtsfähigkeit" sowie "Betriebs- und Benutzungsordnungen" - Änderungen

    Das BM:BWK hat mit Schreiben vom 26. Juli 2000 (GZ 34.200/58-VII/B/4/2000) die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 26. Juni 2000 beschlossenen Änderungen der Satzungskapitel 030 "Dienstleistungseinrichtungen" (veröffentlicht im gegenständlichen Fall am 16. August 1996, Mitteilungsblatt 13. Sondernummer, 28a. Stück), 040 "Wahlordnung" (veröffentlicht im gegenständlichen Fall am 14. Dezember 1995, Mitteilungsblatt 3. Sondernummer, 5a. Stück), 060 "Kooperationen und Teilrechtsfähigkeit" (veröffentlicht im gegenständlichen Fall am 4. September 1996, Mitteilungsblatt 15. Sondernummer, 30b. Stück) sowie 090 "Betriebs- und Benutzungsordnungen" Teil C (veröffentlicht im gegenständlichen Fall am 21. Oktober 1998, Mitteilungsblatt 1. Sondernummer, 2a. Stück) gemäß § 7 Abs. 2 Z 4 und Abs. 3 UOG 1993 wie folgt genehmigt:

    â 030: Forschungs- und Technologieinformation

    § 8. (1) ...

    2. Unterstützung der Institute und aller Angehörigen der Technischen Universität Graz bei der Suche nach externen, forschungsbezogenen Daten und Informationen, insbesondere im Zusammenhang mit Rahmenprogrammen der EU für Forschung und technologische Entwicklung sowie von unternehmensbezogenen Bildungsprogrammen (zB Leonardo).

    3. ...

    â 040: Passives Wahlrecht

    § 6. (2) Passiv wahlberechtigt sind alle Personen, die mit Stichtag "Beginn der Funktionsperiode des jeweiligen Organs" die Bestimmungen des § 5 Abs. 3 erfüllen, d.h. aktiv wahlberechtigt sind.

    â 040: Wählerverzeichnis

    § 8. (2) ... Während dieser Auflagefrist kann gegen das Verzeichnis schriftlich bei der bzw. dem jeweiligen Vorsitzenden Einspruch erhoben werden. ...

    â 040: Wahlanfechtung

    § 12. (1) Einsprüche wegen Verletzung der Bestimmungen über das Wahlverfahren können binnen zwei Wochen nach Kundmachung des Wahlergebnisses im Mitteilungsblatt von jeder bzw. jedem Wahlberechtigten bei der bzw. dem jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden.

    â 060: Teilrechtsfähigkeit

    § 2. (1) 1. - 6. ...

    NEU:

    7. Beteiligungen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit als Gesellschafter in Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereinen oder anderen im UOG 1993 § 3 Abs. 1 Z 6 i.d.g.F. genannten Rechtsformen einzugehen. Die Ziele dieser Einrichtungen müssen mit den Aufgaben der jeweiligen universitären Einrichtung im Einklang stehen.

     

    â 090: C / Benutzungsbewilligung

    § 4. (2)

    ... Die Benutzerin oder der Benutzer ist in geeigneter Weise vor der beabsichtigten Löschung zu benachrichtigen.

    (Die aktuelle Satzung entnehmen Sie auch der Website http://www.cis.tu-graz.ac.at/senat/)

    Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

     

     

  7. Leiter der interuniversitären Dienstleistungseinrichtung "Universitäts-Sportinstitut Graz"

    Auf Grund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Graz vom 26. Juni 2000 iVm den Beschlüssen der Universität Graz sowie der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz wird gemäß § 81 UOG 1993 Herr Hofrat Mag. Eckart Erhold zum Leiter der interuniversitären Dienstleistungseinrichtung "Universitäts-Sportinstitut Graz" von der zuständigen Bundesministerin bestellt (BM:BWK GZ 34.200/57-VII/B/4/2000 vom 24. Juli 2000).

    Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

     

     

  8. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Baubetrieb und Bauwirtschaft gem. § 46 UOG 93

    Wahltermin: Dienstag, 26. September 2000, 10.30 Uhr

    Wahlort: Professorenzimmer des Institutes, Lessingstraße 25/II, 8010 Graz

    Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

    Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von zwei Jahren, d.i. vom 01.10.2000 bis 30.09.2002.

    Der Institutsvorstand: Stadler

     

     

  9. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Regelungstechnik gem. § 46 UOG 93

    Wahltermin: Montag, 28. August 2000, 11.00 Uhr

    Wahlort: Besprechungszimmer des Institutes für Regelungstechnik,

    Krenngasse 37, 1.Stock

    Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

    Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von zwei Jahren, d.i. vom 01.10.2000 bis 30.09.2002.

    Der Institutsvorstand: Dourdoumas

     

     

  10. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Physikalische und Theoretische Chemie gem. § 46 UOG 93

    Wahltermin: Montag, 02. Oktober 2000, 16 Uhr c.t.

    Wahlort: Raum Nr. 108 des Institutes, Technikerstraße 4/I

    Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

    Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von zwei Jahren, d.i. vom 01.10.2000 bis 30.09.2002.

    Der Institutsvorstand: Grampp

     

     

  11. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Wasserbau und Wasserwirtschaft gem. § 46 UOG 93

    In der Wahlversammlung der Institutskonferenz am 3.8.2000 wurden

    O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr.techn. Günther Heigerth

    zum Institutsvorstand und

    Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr.techn. Roman Klasinc

    zum Institutsvorstand-Stellvertreter für die Funktionsperiode vom 1.10.2000 bis 30.9.2002, gewählt.

    Der Institutsvorstand: Heigerth

     

     

  12. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Experimentalphysik gem. § 46 UOG 93

    In der Wahlversammlung der Institutskonferenz am 8.8.2000 wurden

    Univ.-Prof. Dr. Laurentius Windholz

    zum Institutsvorstand und

    Univ.-Prof. Dr. Theo Neger

    zum Institutsvorstand-Stellvertreter für die Funktionsperiode vom 1.10.2000 bis 30.9.2002, gewählt.

    Der Institutsvorstand: Windholz

     

     

  13. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstandes und des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Theoretische Physik gem. § 46 UOG 93

    In der Wahlversammlung der Institutskonferenz am 17.7.2000 wurden

    O.Univ.-Prof. Dr. Wolfgang von der Linden

    zum Institutsvorstand und

    Univ.-Prof.Dr.Wolfgang Bulla

    zum Institutsvorstand-Stellvertreter für die Funktionsperiode vom 1.10.2000 bis 30.9.2002, gewählt.

    Der Institutsvorstand: von der Linden

     

     

  14. Entwurf einer Verordnung über die Psychologische Studentenberatung; Begutachtungsverfahren

    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 54.400/16-VII/D/4/2000 vom 26.Juli 2000 den Entwurf für eine Neufassung der Verordnung über die Psychologischen Beratungsstellen für Studierende, mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 6. Oktober 2000, übermittelt. Der Entwurf der Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ: 597/2/00-S) zur Einsichtnahme auf.

     

     

  15. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Industrial Design an der Universität für angewandte Kunst Wien

    Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für für die Studienrichtung der Industrial Design an der Universität für angewandte Kunst Wien, bekannt gemacht.

    Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 31. August 2000 eingeladen.

    Der Studienplan/Die Ausschreibung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 691/1/2000-S) zur Einsichtnahme auf.

     

     

  16. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck

    Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften Universität Innsbruck, bekanntgegeben.

    Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 22.September 2000 eingeladen. Der Entwurf und das Qualifikationsprofil für diesen Studienplan liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 697/1/00-S) zur Einsichtnahme auf. Der Entwurf kann auch über Internet unter

    http:/www.uibk.ac.at/c/c3/studien/entwurf.html

    abgerufen werden.

     

     

  17. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Business Administration (MBA)"

    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ 52.305/66-I/D/2(VII/D2/2000 vom 26. Juli 2000 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" für den von der Internationalen Managemenet Akademie (LIMAK) durchgefürhten Lehrgang "LIMAK General Management Executive MBA Programm" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Business Administration (MBA)", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15.Oktober 2000, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 694/1/00-S) zur Einsichtnahme auf.

    Der Universitätsdirektor: Auer

     

  18. Hans-Kudlich-Preis 2000

    Das Ökosoziale Forum Österreich hat beschlossen, die Verleihung des Hans-Kudlich-Preises auch für 2000 auszuschreiben. Zur Verleihung gelangen bis zu 4 Preise à S 25.000,00. Der Hans-Kudlich-Preis wird physischen Personen, u.a. für besondere Leistungen verliehen, die geeignet sind, das Verständnis der Allgemeinheit für die Land- und Forstwirtschaft zu vertiefen bzw. die harmonische Eingliederung der Land- und Forstwirtschaft in die allgemeine Entwicklung zu erleichtern bzw. die Lebens- und Arbeitsbedingungen der in der Land- und Forstwirtschaft Tätigen zu verbessern.

    Die mit Arbeiten aus jüngster Zeit belegten Einreichungen müssen bis spätestens 20.September 2000 im Sekretariat des "Ökosozialen Forum Österreich", 1010 Wien, Franz Josef-Kai 13, eintreffen.

    Die Ausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.

     

     

  19. ARGE Alpen-Adria, Stipendien der Universität Triest, Italien

    Im Rahmen des Stipendienprogrammes der Rektorenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Länder, Regionen und Komitate der Alpen-Adria schreibt die Università degli Studi di Trieste zwei Forschungsstipendien für das Studienjahr 2000/2001 aus, welche mit je Lire 12.500.000,-- dotiert sind. Gefördert werden Graduierte mit Forschungsvorhaben, die für den Alpen-Adria Raum von besonderem Interesse sind und in einem engeren Zusammenhang mit einer an der Universität Triest vertretenen Fachrichtung stehen. Die genaue Ausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung, Abteilung für wissenschaftliche Auslandsbeziehungen, Tel. 873/ 6425, auf. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2000.

    Der Rektor: Hödl

     

     

  20. Neue Ausschreibungen im 5. EU Rahmenprogramm (IHP Programm)

    Das BIT in Wien teilt mit, dass es im Rahmen des 3. Horizontalen Programmes (Improving the Human Research Potential - IHP) neue Ausschreibungen und Einreichfristen für folgende Bereiche gibt:

    Marie-Curie Individualstipendien (13.9.2000); Marie-Curie Industriestipendien (3.10.2000); Hochrangige wissenschaftliche Konferenzen (1.2.2001); IHP-Begleitmaßnahmen (8.9.2000). Kurzinformationen zu den einzelnen Programmen sind unter http://www.bit.ac.at/ (5. EU-Rahmenprogramm, 3. Horizontales Programm) erhältlich; für ausführliche Beratung steht Frau DI Dr. Latal im BIT, Tel.: 01/5811616-204, e-mail: latal@bit.ac.at zur Verfügung.

    Der Universitätsdirektor: Auer

  21. Ausschreibung von Planstellen

    459.1. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal

    Allgemeine Voraussetzungen:

    1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

    2. Unbescholtenheit

    3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

    Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

    Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

    Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

     

     

    Fakultät für Architektur

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Architektur, O.Univ.-Prof.Architekt Dipl.-Ing. Franz Riepl, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt,

    gegebenenfalls

    1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, halbbeschäftigt

    voraussichtlich ab 1.Oktober 2000, am Institut für Raumgestaltung.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Architekturstudium und Erfahrung in der Praxis.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gesucht wird eine Persönlichkeit, deren Fähigkeiten im architektonisch konzeptionellen Denken und Analysieren liegen. Erforderlich sind weiters ein besonderes Interesse an wissenschaftlicher Arbeitsweise und angewandter Forschung im Zusammenhang mit dem Forschungsschwerpunkt des Institutes "Veränderung und Raumwahrnehmung". Teamfähigkeit sowie Mitarbeit an der Organisation und Administration wird erwartet.

    Ende der Bewerbungsfrist: 6. September 2000.

     

    1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, halbbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. November 2000, am Institut für Hochbau für Architekten.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Architekturstudium, ausgezeichnete Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich des Konstruierens und Entwerfens.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Teamfähigkeit, organisatorisches und didaktisches Geschick sowie ausgeprägte handwerkliche Fähigkeiten; Kreativität.

    Ende der Bewerbungsfrist: 25. September 2000.

    Der Dekan: Riepl

     

     

    Fakultät für Maschinenbau

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Adolf Frank, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Oktober 2000, am Institut für Thermische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Verfahrenstechnik, Chemieingenieurwesen oder Chemie.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnisse im Bereich der thermischen Trenntechniken mit und ohne chem.Reaktion. Großes Interesse an der Mitarbeit in Lehre und Forschung im Bereich der thermischen Grundoperationen.

    Ende der Bewerbungsfrist: 6. September 2000.

    Der Dekan: Frank

     

     

    Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Dezember 2000, am Institut für Geometrie..

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Lehramtstudium aus Darstellender Geometrie.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Diplomarbeit aus dem Fach Darstellende Geometrie.

    Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2000.

    Der Dekan: Vogler

     

     

    459.2. Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete

    Allgemeine Voraussetzungen:

    1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

    2. Unbescholtenheit

    3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

    Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

    Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

    Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2,
    VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
    SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

     

    Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

    Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/2, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. November 2000, am Institut für Biochemie und Lebensmittelchemie.

    Aufnahmebedingungen: Ausbildung als Chemotechniker/in.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Chemische Synthese organischer Verbindungen; Arbeiten mit Zellkulturen und biochemischen Materialien; Chromatographische Verfahren; Fluoreszenzspektroskopie und -mikroskopie; PC-Kenntnisse.

    Ende der Bewerbungsfrist: 27. September 2000.

    Kennzahl: 479/TN/548-1/00.

    Der Dekan: Vogler